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Bougies; der Preis für Bedienung und Erleuchtung war in dem für das Zimmer inbegriffen[1] und offenbar zu einem ganz mässigen Preis berechnet.

Die Einführung dieser Verbesserung ist vielleicht den Söhnen Albions[WS 1] zuzuschreiben, die hier dominiren, und zu deren Verdiensten bekanntlich auch der civilisatorische Einfluss gehört, den sie auf die Gastwirthe des Continents ausgeübt haben. Welche Stellung sie zu der Trinkgelderfrage einnehmen, hatte ich bereits bei einem früheren Aufenthalt in der Schweiz Gelegenheit gewahr zu werden, wo ich in einer Pension von dem Wirth erfuhr, dass seine englischen Gäste auch bei längerem Aufenthalt nicht das geringste Trinkgeld zu zahlen pflegten – ein Rigorismus in der Durchführung der Contractsberedung; vermöge deren die Bedienung in dem Pensionspreis inbegriffen war, für den ich damals noch nicht das richtige Verständniss gewonnen hatte, der mir aber doch zu denken gab. Ich bin jetzt geneigt, darin etwas von dem strengen Gesetzlichkeitssinn zu erblicken, der dieses Volk auszeichnet, und der wie in grossen so auch in kleinen Dingen sich bewährt. Die Scheu und Aengstlichkeit, die, wenn

  1. Auf den Rechnungsformularen findet sich die Notiz: M. M. les Etrangers sont priés de ne plus donner de pourboire aux employés de l’Hôtel. Tout le service dans l’intérieur de l’Hôtel ainsi que l’éclairage est compris dans le prix de l’appartement.

Anmerkungen (Wikisource)

  1. „Albion“ ist eine literarische Bezeichnung für England
Empfohlene Zitierweise:
Rudolf von Jhering: Das Trinkgeld. Georg Westermann, Braunschweig 1882, Seite 56. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Das_Trinkgeld.pdf/56&oldid=- (Version vom 31.7.2018)