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Dazu kamen noch ein Lektor für französische und englische Sprache, ein Zeichenlehrer, ein „Bereiter“ (Reitlehrer) und ein Tanzlehrer. Die Gesamtzahl der Dozenten betrug also jetzt 41; unbesetzt waren, nach zahlreichen und längeren Vakaturen,[1] wie erwähnt, jetzt nur noch zwei Lehrstühle.

Leider fehlte es auch in den dreißiger und vierziger Jahren nicht an Zwistigkeiten verschiedener Art. Zunächst blieben die Rangstreitigkeiten auch jetzt nicht aus. So verwahrte sich z. B. 1834, als Wucherer wieder nach Freiburg versetzt und als Senior der philosophischen Fakultät begrüßt wurde, Deuber in der Plenarversammlung am 13. November d. J. gegen die Anerkennung Wucherers als Senior der Fakultät, indem er selbst diese Würde beanspruchte.[2] 1836 fühlte sich Werber gekränkt, dass er bei der Dekanatswahl für 1836/37 übergangen worden, obschon an ihm der Turnus sei.

Um ähnlichen Streitigkeiten vorzubeugen, bestimmte man im gleichen Jahr 1836 bei der Berufung Warnkönigs, dass demselben seine in niederländischem und belgischem Dienst verbrachten Jahre mit eingerechnet werden und er also „nach seiner Anciennität von seiner ersten Anstellung als Professor gerechnet“ in die Fakultät eintreten solle, unter Vorbehalt jedoch des Vorrangs des derzeitigen Seniors der Fakultät.

Mehrere Jahre füllten die Zwistigkeiten aus, welche, wie schon oben erwähnt, zwischen Baumstark und Feuerbach ausbrechen. Auf dieselben näher einzugehen, würde zu weit führen. Ich verweise namentlich auf das Senatsprotokoll vom 27. Dezember 1836 u. a.

In der Absicht wol, auch allenfalls vorkommenden Rangstreitigkeiten bei öffentlichen Auftritten vorzubeugen, wurde durch Senatsbeschluss mehrmals die 1840 erneuerte „Rangordnung des corporis academici bei feierlichen Aufzügen und Versammlungen“ mittelst öffentlicher Bekanntmachung ins Gedächtnis zurückgerufen. Nach derselben hatten sich bei


Unbesetzt z. Z. zwei Lehrstühle, einer für (klassische) Philologie und der für die staatswirtschaftlichen Fächer.

  1. 1846 waren einmal 5 Lehrstühle (1 theol., 2 jur., 1 med., 1 philos.) zu gleicher Zeit unbesetzt.
  2. Deuber war seit 1799 im bairischen Schuldienst, seit 1818 an der Universität, Wucherer seit 1802 in badischem Kirchendienst, seit 1813 Hochschullehrer.
Empfohlene Zitierweise:
Fridrich Pfaff (Hrsg.): Alemannia XXII. Hanstein, Bonn 1894, Seite 207. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Alemannia_XXII_215.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)