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Folge könne er sich ja den Uebertritt in die philosophische Fakultät auf den schlimmsten Fall vorbehalten.[1] Schreiber weigerte sich jedoch, jenes zu tun, und so wurde am 27. Aug. an das Ministerium die Bitte gerichtet, dass die Vorlesungen Schreibers über Moraltheologie aus dem Vorleseverzeichnis wegzulassen, dagegen Vorlesungen von ihm in der philosophischen Fakultät über Geschichte der deutschen Sprache und Literatur, sowie über Diplomatik anzukündigen seien. Die Bitte wurde vom Ministerium am 6. September d. J. genehmigt.

So war Schreiber von nun an in der philosophischen Fakultät tätig. Da kam der sog. Deutschkatholizismus Ronges und seiner Anhänger. Schreiber warf sich der neuen Bewegung alsbald in die Arme und zeigte diesen Uebertritt am 23. März 1845 dem Erzbischof an. Nach vergeblicher Ermahnung zur Rückkehr wurde Schreiber am 9. Mai vom Erzbischof (Hermann v. Vicari) exkommunizirt. Schon mehr als 8 Tage vor dieser (vorauszusehenden) Ausschließung Schreibers aus der römisch-katholischen Kirche hatte der derzeitige Prorektor (Schwörer) diesem das Halten von Vorlesungen untersagt, und als Schreiber trotzdem am 2. Mai Vorlesungen über Ethik ankündigte, den Anschlag vom schwarzen Brett abgenommen und solches dem Kurator, dem Ministerium und Schreiber selbst angezeigt. Schwörer rechtfertigte diesen von mehreren Kollegen ihm vorgeworfenen Schritt im Senat am 3. Mai damit, dass durch den Austritt Schreibers aus der katholischen Kirche sein staatsrechtliches Verhältnis und das zur Universität in Frage gestellt sei;[2] er (Schwörer) habe „hinsichtlich seiner amtlichen Wirksamkeit keine Prärogativmaßregeln getroffen,“ in der Erwartung, dass Schreiber vor der Entscheidung durch die höheren Behörden von selbst keine Vorlesungen werde halten wollen. Da derselbe aber doch solche angekündigt, so habe er es für seine Pflicht erachtet, so zu handeln, wie er gehandelt habe. Der Senat begnügte sich daraufhin, von der Sache einstweilen Kenntnis zu nehmen, „in Erwartung des weiteren, was vom hohen Ministerio d. I. herabgelangen werde.“


  1. Senator Buchegger gab zu Protokoll, Schreiber solle nur ersucht werden, die Gründe zu beseitigen, die den Anstoß hervorriefen.
  2. Vgl. damit die Erklärung des Ministeriums beim Uebertritt v. Reichlin-Meldeggs am Anfang dieses Abschnitts.
Empfohlene Zitierweise:
Fridrich Pfaff (Hrsg.): Alemannia XXII. Hanstein, Bonn 1894, Seite 210. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Alemannia_XXII_218.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)