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Militär zu übenden Strenge müsse man wünschen, dass für Freiburg keine nicht allgemeine und namentlich nicht auch für Heidelberg giltige Maaßregel getroffen werde. Im Falle aber, dass sie allgemein angeordnet würde, wünsche er allerdings, dass auch einige Professoren bei ihrer Ausführung verwendet werden möchten.“

Der Regirungskommissär reiste am 30. März wieder ab. Er hinterließ verschiedene Anordnungen und Ermahnungen, z. B. dass man Sorge tragen müsse, „dass die Versammlungszimmer der Studenten von den gewöhnlichen Wirtsstuben, wo Soldaten und Handwerkspursche sich einfinden, abgesondert werden,“ für die Anstellung einer hinlänglichen Anzahl von Unterpedellen werde er sich verwenden u. a. m. Von den (andern) Vorschlägen für den Fall bedenklicher Zusammenrottungen in Zukunft werde er übrigens Umgang nehmen.

Aber die versprochene Vermehrung der Pedellen ließ lange auf sich warten. Es war noch nichts in dieser Hinsicht geschehen, als Ende Mai 1831 nächtliche Ruhestörungen, sowie angebliche Ungebührlichkeiten gegen die Wache am Schwabentor vorkamen und am 4. Juni vom Universitätsamt dem Konsistorium gemeldet wurden. Das letztere beschloss deshalb am 8. Juni, dass Zell in Karlsruhe Erkundigungen über den Stand der Sache einziehen solle. Am 29. Juli beschloss man nochmals, die in Karlsruhe anwesenden Kollegen zu ersuchen, „dass sie die Erledigung betreiben und sich besonders dafür verwenden möchten, dass die anzustellenden Unterpedellen aus der Stadtkasse bezahlt werden.“ Aber erst nachdem nochmals eine Bitte um Verwendung in dieser Sache an das Kuratorium am 27. Oktober d. J. abgegangen war, wurde durch einen Kreisdirektorialerlass vom 18. November 1831 wenigstens soviel bestimmt, „dass das Stadtamt einstweilen zwei Polizeidiener zur ausschließlichen Disposition an das Universitätsamt abgeben soll.“ Erst am 19. Dezember d. J. kam die Ministerialermächtigung (23. Dezember durch die Kuratel mitgeteilt), dass einstweilen und auf Probe zwei Unterpedellen angestellt werden könnten gegen eine bestimmte Tagesgebühr. Am 26. Februar des nächsten Jahres teilte die Kuratel eine weitere Ministerialermächtigung mit, nach welcher die Zahl der Unterpedellen vorläufig auf vier zu vermehren sei. Dies geschah auch durch Kuratelerlass vom 14. März, trotzdem

Empfohlene Zitierweise:
Fridrich Pfaff (Hrsg.): Alemannia XXII. Hanstein, Bonn 1894, Seite 229. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Alemannia_XXII_237.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)