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eine Beschwerde und Verwahrung einzureichen, gleichwie auch der Stadtrat und einzelne Bürger getan hätten. Es wurde jedoch beschlossen, mit einer solchen Beschwerde zuzuwarten, bis das Universitätsamt „über das Ganze der vorgegangenen Excesse“ aktenmäßig Bericht eingegeben habe. Wirklich stellte es sich bei der Untersuchung heraus, dass für die meisten Anschuldigungen – des Auflaufs von etwa 100 Studenten, des Versuchs, die Festgenommenen zu befreien, des Waffendepots von Studenten in Wirtshäusern – Beweise mangelten. Infolgedessen wurden die Verdächtigen und Angeschuldigten schließlich zum größten Teil freigesprochen. Nur einige wenige erhielten (26. IV. 1836) Karzer oder wurden von der Universität weggewiesen „wegen Tragens von Waffen unter erschwerenden Umständen, gesetzwidrigen Gebrauchs eines Terzerols“ usw. Der Kurator aber versprach in einem Schreiben dem Senat vom 13. Mai 1834, er werde „nicht ermangeln, der hiesigen Stadtkommandantschaft die geeignete Bemerkung zu machen, dafür zu sorgen, dass für die Zukunft das Auftreten und Einschreiten des Militärs, wenn es in irgend einer Weise nötig fallen sollte, von keinen Misshandlungen, überhaupt von keiner unnötigen Gewaltanwendung begleitet seyn möge.“

Leider wurden im nächsten Jahre (1834) die Ausschreitungen und Vergehen von Studenten zahlreicher, wenn auch die Studentenschaft im allgemeinen sich ruhiger verhielt als an vielen anderen Universitäten in jener für die Hochschule stürmischen Zeit. Der Senat beschloss deshalb am 24. Juli 1834, dem Universitätsamt aufzutragen, ihm (dem Senat) jeden Monat Verzeichnisse sämtlicher vorgekommenen Vergehen, sowol ein solches der erledigten Untersuchungen als eines der noch im Gang sich befindenden und noch nicht erledigten, vorzulegen.

Aber schon um Neujahr 1835 kamen – nach einem Bericht des Universitätsamts vom 15. Januar – Ruhestörungen im Theater vonseiten der Akademiker durch Singen und Pfeifen vor. Man beschloss, in einem Anschlag das Missfallen des Senats und die Drohung strengster Ahndung im Wiederholungsfall anzukündigen, und überließ es dem Universitätsamt „in erforderlichen Fällen einen oder mehrere Pedellen in das Theater zu schicken.“ Da wurde am 29. Januar im Namen der Gesamtheit der Studenten eine Eingabe eingereicht, worin

Empfohlene Zitierweise:
Fridrich Pfaff (Hrsg.): Alemannia XXII. Hanstein, Bonn 1894, Seite 235. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Alemannia_XXII_243.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)