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oder an das Ephorat die geeignete Mittheilung zu machen.“

In einem Erlass vom 28. Oktober 1836 bemerkte das Konsistorium, dass „in auffallendem Widerspruch mit dem lobenswerten Betragen der hiesigen Studirenden“ gegen Ende des vorhergehenden Semesters sich „einige unwürdige Subjekte“ so weit vergassen, dass sie einander auf der Straße mit Schmähworten anfielen und durch Tätlichkeiten beschimpften. Es sei Pflicht sowol als Genugtuung für die ehrliebenden Akademiker und diene zur Verwarnung derjenigen, welche nicht durch das eigene Gefühl vor derartigen Ausschreitungen bewahrt werden, öffentlich und bestimmt zu erklären, dass solche Vergehen auf strengste bestraft und die Schuldigen unverzüglich von der Universität ausgeschlossen werden. – Auf diese Mahnung des Kuratoriums hin ließ der Senat in einem Anschlag an den § 42 der akademischen Gesetze erinnern, wonach „Realinjurien zwischen Studenten, welche mildernde Umstände dabei auch eintreten mögen, jedesmal mit dem concilium abeundi und nach Befinden mit Relegation bestraft werden.“

Ganz auffallende Unterschiede im Benehmen der Studenten müssen zu Ende des Jahres 1839 einer- und zu Anfang 1840 anderseits geherrscht haben. Nach dem Bericht des Universitätsamts vom 1. November 1839 war im Monat Oktober dieses Jahres kein einziges Straferkenntnis gegen Akademiker erlassen worden. Auf Grund der Strafliste vom Januar 1840 dagegen richtete der Senat am 3. Februar an das Sittenephorat den Wunsch, in einer Sitzung in Beratung zu nehmen, „welche Maaßregeln genommen werden dürften, um die akademische Sittendisciplin aufrecht zu erhalten, da offenbar seit einiger Zeit ein Geist der Rohheit unter den Akademikern sich eingedrungen habe, welcher schnelle Fortschritte zu machen scheine.“ U. a. waren am 19. Januar 1840 (einem Sonntag) abermals Ausschreitungen der Studenten im Theater vorgekommen. Die beteiligten Studenten wurden, wie der Senat dem Stadtamt am 3. Februar melden ließ, streng bestraft, zugleich aber erhielten auch die Pedellen und Gensdarmen, welche die getroffenen Anordnungen schlecht vollzogen hatten, ernstliche Verweise. – Das Universitätsamt erinnerte bei dieser Gelegenheit daran, dass die Großh. Direktorialregirung am 4. Dezember

Empfohlene Zitierweise:
Fridrich Pfaff (Hrsg.): Alemannia XXII. Hanstein, Bonn 1894, Seite 237. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Alemannia_XXII_245.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)