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wegen des Nachtdienstes unentbehrlich seien. Der Senat aber meinte – und diese Ansicht stimmt zu dem vorhin Gesagten – am 7. April, „es möchte nur auf einen Versuch ankommen, der zumal jetzt bei der niederen Frequenz und dem ruhigen (?) Verhalten der Studenten gemacht werden könnte. Zwei Pedellen machen mit Gensdarmen und Polizeidienern die nächtliche Patrouille. Es könnte genügen, wenn ein Pedell verwendet würde, wo dann jeder je um den einen und andern Tag in Ruhe wäre. Auch scheine es unnöthig, dass der Pedell auch in andern, als in den Gassen und Wein- und Bierschenken wo Studenten muthmaßlich anzutreffen sind, die Runde mitmache.“

Ob nun das Universitätsamt zu schwarz oder ob der Senat zu hell gesehen habe, das lässt sich jetzt wol kaum mehr beurteilen, namentlich weil die oben erwähnten genauen Listen über Vergehen und Untersuchungen in den Senatsprotokollen jener Jahre (Anfang des fünften Jahrzehnts) uns nicht erhalten sind. Erst für einige Monate der Jahre 1845 und 1846 finden sich ausnahmsweise die Ergebnisse jener – im Senat vorgelegten – Straflisten eingetragen, (so dass wir uns darnach wenigstens für dieses Jahr einigermaßen ein Bild machen können). Es waren demnach an Straffällen wegen Polizei- und Disziplinarvergehen vorgekommen:

1845 im Monat August 7, im Dezember 9,
1846 im Monat Februar 1, im März 5,

in den dazwischen liegenden Monaten (September, Oktober, November 1845 und Januar 1846) keiner; ebenso wurde, wie wir gelegentlich erfahren, in den Monaten Juni, Juli und November 1846, sowie September 1847 kein Straferkenntnis gefällt.

Es war vorhin davon die Rede, dass der Senat im allgemeinen zu wenig streng gegen die Studenten gewesen zu sein scheint. Und doch will es uns dünken, als ob bei andern weniger gefährlichen Anlässen das Gegenteil der Fall und er eher zu ängstlich war. So machten z. B. am 31. März 1835 einige Studenten eine Eingabe, eine Vorstellung im Stadttheater, „Carl XII. auf seiner Rückkehr“, gehen zu dürfen, deren Ertrag sie als Beisteuer zu Schillers Denkmal[1] verwenden wollten.


  1. Wo, wird nicht gesagt. Da jedoch kurz darauf, am 21. Juni 1835, an den Universitätssyndikus eine Aufforderung zu Beiträgen [240] für die Errichtung eines Schillerdenkmals in dessen Geburtsort kam, so dürfen wir wol schließen, dass auch der Ertrag jener Vorstellung für das Denkmal in Marbach bestimmt war. (Errichtet wurde ein solches freilich erst 1876.)
Empfohlene Zitierweise:
Fridrich Pfaff (Hrsg.): Alemannia XXII. Hanstein, Bonn 1894, Seite 239. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Alemannia_XXII_247.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)