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zu halten – bei einem Gehalt von jährlich 600 fl. Am 5. Nov. d. J. ließ jedoch auf eine Vorstellung Schreibers das Konsistorium dem Ministerium bemerken, dass Schreiber vorläufig unmöglich Muße haben werde zu Vorlesungen. Uebrigens, fügte man hinzu, müsse man doch auch verlangen, dass derselbe sich erst nach der bestehenden Norm habilitire,[1] „indem daraus, dass Jemand Gymnasialschülern einen guten philologischen Unterricht ertheilt hat, noch nicht folge, dass er auch gute kritisch-philologische Lehrvorträge für Akademiker halten werde.“ Das Ministerium schloss sich unterm 12. d. M. dieser Ansicht, dass beides etwas sehr Verschiedenes sei, an.

Eine von der Universität angestrebte Aenderung inbezug auf Besoldung erhielt am 24. Mai 1821 die ministerielle Bestätigung, dass nämlich die Besoldungsfrüchte bei der Hohen Schule nicht mehr in natura abgegeben, sondern nach dem mittleren Marktpreis vom letzten Wochenmarkt in jedem Vierteljahr in Geld bezahlt werden. Auf eine weitere Anfrage, ob man es mit der Weinbesoldung auch so halten wolle, erklärte das Konsistorium in seinem Bericht „die fortdauernde Abgabe der Weinbesoldung in natura als in ökonomischer und rechtlicher Hinsicht nothwendig.“[2]

Freiburg i. B. HERMANN MAYER.     


FORSTGESCHICHTLICHES AUS DEM NELLENBURGISCHEN.
I.

Die Nellenburg ist den badischen Landeskindern schon aus der Titulatur der Großherzoge von Baden bekannt, die sich noch „Herzoge von Zähringen“ und „Landgrafen von Nellenburg“ nennen; für diejenigen geehrten Leser aber, die


  1. Geschehen im Jahre 1821. Vgl. Bad. Biogr. II, S. 281.
  2. Sie blieb denn auch bestehen, bis vor nicht allzulanger Zeit mit den andern auch die meisten Universitätsreben um die Stadt herum zu Bauplätzen verkauft wurden.
Empfohlene Zitierweise:
Fridrich Pfaff (Hrsg.): Alemannia XXI. Hanstein, Bonn 1893, Seite 70. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Alemannia_XXI_077.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)