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Veranlassung war, ist nicht bestimmt zu sagen. Der Schauplatz solcher Streitigkeiten war wiederum das Theater. Das Konsistorium sah sich wegen derselben veranlasst, am 24. Nov. d. J. zu beschließen: 1) die Studenten durch einen Anschlag ad valvas zu benachrichtigen, „dass den Offiziers eine eigene Bank im städtischen Theater eingeräumt sei, und dass man sich also zu ihnen (den Studenten) versehe, es werde keiner durch Eindringen in diese Offiziersplätze zu unangenehmen Collisionen Anlass geben;“ 2) Nachricht hiervon an das Amt zu geben mit dem Bemerken, „daß man von Herausforderungen zu Duellen mit Offiziers abzumahnen, wodurch die Idee angeregt werden könnte, als ob Duelle zwischen Studenten (unter sich) weniger strafbar seien, nicht für rathsam gefunden habe…“

Nach all diesen Vorkommnissen mit mehr oder minder blutigem Ausgang seien schließlich noch einige unblutige mehr ihrer Eigenart wegen erwähnt.

In den Ferien vor dem Wintersemester (1819/20) hatten einige Studenten der philosophischen Fakultät unter Vorweisung ihrer Zeugnisse gebettelt. Die Fakultät beschloss, diesen Unfug bei der Inskription zu rügen.

Am 30. Nov. 1822 machte die Wirtschaftsdeputation aufmerksam auf das Ueberhandnehmen des Tabakrauchens der Studenten im Universitätsgebäude und selbst in den Hörsälen, sowie auf das Zerschlagen der Fensterscheiben in den „Kuratorien“. Das Konsistorium beschloss, (vorderhand nur) durch Anschlag ad valvas vor diesem Unfug zu warnen.

Am 30. Juni 1823 wurde ein Jünger des Aesculap vom Universitätsamt wegen Entwendung von einem Paar Unterhosen und mehreren alten Büchern zu einer achttägigen bürgerlichen Gefängnisstrafe – nebst Schadenersatz und Tragung der Untersuchungskosten – verurteilt. Das Konsistorium wies den jungen Dieb von der Universität weg. – Ebenso wurde zu vierzehntägigem Karzer, dem Verlust des akademischen Bürgerrechts und zum Tragen der Untersuchungskosten am 7. Dez. 1825 ein Mediziner verurteilt, weil er einige Tabakspfeifen im Kaffeehaus zum Kopf entwendet hatte.

Was diese letztere Strafe, die Relegation betrifft, so war die Hohe Schule in dieser Beziehung mit den Universitäten zu Marburg, Heidelberg, Gießen, Tübingen, Berlin,[1] Bonn


  1. Vergl. im ersten Hauptteil S. 49 (Alem. XX, 55)
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Fridrich Pfaff (Hrsg.): Alemannia XXI. Hanstein, Bonn 1893, Seite 166. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Alemannia_XXI_173.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)