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Kurs und eine Staatsprüfung vorschreiben, sich nach Vollendung seiner akademischen Studien prüfen lassen will, … muss sich ausweisen, dass er zu seiner allgemeinen wissenschaftlichen Fortbildung in einem jeden der drei ersten Semester seiner akademischen Studienzeit wenigstens eine Vorlesung aus dem Lehrkreis der philosophischen Fakultät mit Fleiß gehört habe.“

Der weitgehenden Schädigung sich wolbewusst forderte der Senat die philosophische Fakultät, „deren wissenschaftliche und persönliche Interessen zu allernächst in Frage gestellt“ seien, gleich am 1. April d. J. auf, in einem Gutachten ihre Ansichten, Bedenken und Wünsche sobald als möglich vorzutragen. Nun ließ sich zwar nicht viel mehr erwarten, nachdem der eigentliche Kernpunkt des oben genannten Schreibens vom 4. Mai 1835 schon unbeantwortet geblieben war. Dennoch sandte man am 17. Mai 1837 nochmals einen (von Wucherer abgefassten) Bericht in die Residenz und beantragte: 1) der Fakultät zu gestatten, dass hier (in Freiburg) die Maturitätsprüfungen mit den philosophischen Schülern auf dieselbe Art wie an dem Lyzeum in Karlsruhe gehalten werden: 2) einen neuen Studienplan für die philosophische Fakultät festzustellen und zu erlauben, dass von der Universität aus einleitende Vorschläge zu diesem Ende gemacht werden usw.

Nicht lange darauf, am 26. Juli, kam die Angelegenheit auch in der (66. Sitzung der) II. Kammer zur Sprache. Duttlinger begründete inbezug auf die Stellung der philosophischen Fakultät an beiden Landesuniversitäten den Antrag, „die Kammer möge der Regirung den Wunsch aussprechen, dass mit angemessenen Modifikationen die frühere Einrichtung beibehalten bezw. wiederhergestellt werden möchte,“ und zwar so, dass es 1) „den Schülern nach Zurücklegung der letzten Gymnasialklasse freistehen solle, entweder in die zweijährige Lyzealklasse, oder zu dem zweijährigen philosophischen Lehrkurs an der Universität überzugehen;“ und dass 2) „der philosophischen Fakultät, wie es dem Lehrpersonale der Lyzeen gestattet ist, ebenfalls gestattet seyn solle, unter Mitwirkung eines Großh. Kommissärs mit ihren Schülern die vorgeschriebene Maturitätsprüfung vor dem Uebertritt zu dem Fachstudium auf dieselbe Weise vornehmen zu dürfen, wie sie für dieselben bei dem Lyzeum in Karlsruhe stattfinden soll.“ –

Empfohlene Zitierweise:
Fridrich Pfaff (Hrsg.): Alemannia XXI. Hanstein, Bonn 1893, Seite 247. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Alemannia_XXI_254.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)