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vorgeschriebenen philosophischen Vorlesungen nicht nur auf dem Papier zu haben, die Verordnung erließ, dass „jeder Akademiker, welcher zum Besuch philosophischer Vorlesungen in den drei ersten Semestern des Fachstudiums verpflichtet ist (wovon jede wenigstens vier Stunden die Woche hindurch betragen muss), von der obersten Prüfungsbehörde nur dann zur Staatsprüfung werde zugelassen werden, wenn er sich über die gehörten philosophischen Kollegien durch Zeugnisse werde ausgewiesen haben.“

Wie die Fakultät als solche durch Bittschriften, so brachten ihr nahestehende Abgeordnete die Sache bei den Landständen mündlich zur Sprache. Schon am 15. Januar 1842 hatte Welcker in der II. Kammer es offen ausgesprochen, dass in den neuen Organisationsänderungen keine Besserung zu finden sei, dass er vielmehr davon eher einen Rückschritt befürchte. Und in derselben Sitzung hatte der Abgeordnete (Universitätsadministrator) Schinzinger es als wünschenswert bezeichnet, dass der philosophische Lehrkurs wie ehedem an der Universität selbst, wo die erforderlichen Kabinette schon vorhanden seien, und nicht wie jetzt auf dem Lyzeum, stattfinde. – Gelegentlich der Beratung des Budgets brachte dann Welcker am 11. Aug. 1842 die Sache wieder zur Sprache und stellte an den Präsidenten des Ministeriums d. I., Staatsrat v. Rüdt, unmittelbar die Bitte, „der traurige Zustand der beiden philosophischen Fakultäten möchte berücksichtigt und wo möglich der frühere Stand der Dinge wiederhergestellt werden.“ v. Rüdt antwortete nur, es sei ja jeder Inländer, der sich einem Hochstudium auf der Universität widmet, auch stets verbunden, philosophische Vorlesungen zu hören.

So scheiterten also alle Versuche. Auch eine gemeinsame Vorstellung beider Landesuniversitäten vom 10. Januar 1843, sowie die vom 13. Juli 1844 um die Einführung wenigstens eines einjährigen philosophischen Kurses blieb unberücksichtigt. Da kam nochmals eine der Universität sehr erwünschte Anregung von einer andern Seite. Die erzbischöfliche Kurie begehrte im Jahr 1845 die Aufnahme eines philosophischen Lehrkurses in das Kollegium theologicum (s. unten). Der Senat ergriff gerne diese Gelegenheit, um der Vorlage dieses Berichts an das Kuratorium (14. IV.) beizufügen, dass, „was seit einer Reihe von Jahren zur Ausführung gekommen, um den nicht

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Fridrich Pfaff (Hrsg.): Alemannia XXI. Hanstein, Bonn 1893, Seite 252. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Alemannia_XXI_259.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)