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Gerücht, dass bei den Landständen ein Antrag auf Vereinigung beider Landesuniversitäten werde gemacht werden. Die Professoren Bekk, Fritz und Amann verhandelten damals mit dem Magistrat der Stadt, und dieser versprach, eine Bittschrift um Erhaltung und Schutz der Universität beim Großherzog einzureichen. Die Bittschrift, der man die oben erwähnte Vorstellung um Dotationsvermehrung anschloss, wurde vom Magistrat, vom Bürgerausschuss und von 1140 Bürgern unterschrieben.[1] Nun wurde in den Kammern freilich damals noch kein förmlicher Antrag gestellt, aber es wurden doch schon Stimmen in dieser Richtung laut, welche die nicht allzurosige Stimmung eines großen Teiles der Kammermitglieder nur allzusehr erkennen ließen, v. Itzstein z. B. warf – gelegentlich der Beratung des Budgets – die Frage auf, „ob zwei Universitäten nothwendig seyen; ob es Bedürfnis sey, dass auf


  1. Dies geschah im März 1831. Die Frage kam aber von da an in privatem und öffentlichem Gespräch und in der Presse fast nie mehr ganz von der Tagesordnung. Der Originalität der Form wegen und weil darin auch die im vorigen Kapitel behandelte Angelegenheit vorkommt, möge hier ein Artikel aus Nr. 303 der Freiburger Zeitung jenes Jahres (2. Nov. 1831) in seinen wichtigsten Teilen zum Abdruck kommen. „Badisches Glaubensbekenntniß über Badens Lehranstalten.
    Artikel 1. Ich glaube, dass, wenn Baden noch keine Hochschule hätte, seine Regirung großen Anstand nehmen würde, eine solche zu begründen, und dass ihr diese Bedenklichkeit eben nicht sehr verargt werden könnte.
    Artikel 2. Ich glaube, dass, da Baden zufälligerweise zwei Hochschulen hat, es Versündigung am eigenen und am ganzen deutschen Volke wäre, beide, oder auch nur eine derselben aufheben oder verstümmeln zu wollen.
    Artikel 3. Ich glaube, dass der Aufwand für beide, auch wenn er noch mehr erhöht werden sollte, für keinen Landesteil drückend, und dass er nicht nur für beide Universitätsstädte, sondern auch für eine weite Umgegend derselben in leiblicher und geistiger Hinsicht höchst wohlthätig sey.
    Artikel 4. Ich glaube, dass Baden gar kein Lyzeum, sondern vier Gymnasien haben, und jeder studirende Inländer gehalten seyn sollte, nach seiner Entlassung von einem jener Gymnasien einen zweijährigen, streng geregelten und streng beaufsichtigten philosophischen Kurs auf einer der beiden Landesuniversitäten zu machen.“
    Usw.
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Fridrich Pfaff (Hrsg.): Alemannia XXI. Hanstein, Bonn 1893, Seite 258. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Alemannia_XXI_265.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)