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Aber ein Unglück kommt nie allein: gerade in dieselbe Zeit fällt die Einführung des Universitätszwangs in Bayern und in Württemberg,[1] wodurch der Hohen Schule in Freiburg auch der Zuzug von Studenten aus diesen Nachbarländern im Osten wegfiel. Nun war freilich, wie schon mehrfach erwähnt wurde, in Freiburg die Zahl der fremden d. h. außerbadischen Studenten von jeher nicht so groß wie in Heidelberg. Wenn wir aber bedenken, dass anderseits auch die Zahl der Studenten überhaupt eine geringere war, so war der Abgang auch so doch noch empfindlich genug.

Rechnen wir nun zu alle dem den Verlust, den die Universität durch die genannte Neuorganisation der Gelehrtenschulen vom Jahr 1836 erlitt, so darf es uns nicht wundernehmen, dass ein solcher äußerlich jedem sichtbarer Rückgang allein schon den Gedanken an eine Aufhebung nur noch näher legen musste.

Nun kam aber noch dazu, dass auch im Innern manches nicht so war, wie es hätte sein sollen, dass namentlich die Einigkeit im Kollegium keine solche war, wie sie in solchen Zeiten äußerer Gefahr notwendig gewesen wäre. Doch davon wird eingehend später zu handeln sein. Dagegen soll hier ein langjähriger Streit erwähnt werden, den die Universität bezw. ein Teil der Professoren der medizinischen Fakultät, mit den die Spitalkommission bildenden Mitgliedern des Gemeinderats führte, und der – namentlich infolge des Aufbauschens und nimmer endenden Haderns in der Presse verstärkt – jedenfalls nicht günstig auf das Verhältnis von Hochschule und Stadt einwirkte. Schon Anfangs der vierziger Jahre brach


an der Hohen Schule einem jungen Schweizer die Immatrikulation verweigert worden, weil er auf der Berner Hochschule studirt habe. Der Senat beeilte sich auch natürlich (10. II. 35), die Angabe als eine lügnerische zu bezeichnen, „indem man in diesem Semester keinen Anlass gehabt habe, auch nur Einem Schweizer die Immatrikulation zu verweigern“. – Eine schweizerische Zeitung hatte behauptet, es sei von der badischen Regirung beim deutschen Bundestag beantragt worden, den Besuch der Hochschule in Zürich zu verbieten.

  1. Weniger kam für Freiburg inbetracht die (1833) erfolgte Einführung des Universitätszwanges in Preußen, der dagegen umsomehr für Heidelberg ins Gewicht fiel.
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Fridrich Pfaff (Hrsg.): Alemannia XXI. Hanstein, Bonn 1893, Seite 260. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Alemannia_XXI_267.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)