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Einrichtungen und Mitteln an der Anstalt selbst und in den örtlichen Verhältnissen von Stadt und Umgegend fehle. Durch Verlegung nach Freiburg werde nicht nur ein zweiter Lehrer für das Fach erspart, sondern es würden auch mancherlei andere Kosten noch wegfallen, weil deren Aufwendung neben den Einrichtungen und Mitteln der Universität umgangen werden könne. Ferner sei auch die Oertlichkeit zu beachten: Freiburg biete in seiner Umgegend einen reichen Wechsel in den geognostischen, klimatischen, botanischen, forst- und landwirtschaftlichen Verhältnissen. – Der aus diesen Gründen gestellte Antrag des Senats vom 22. Mai 1842 (vgl. Buss u. a. O. S. 456 ff. und Beilage II.) auf Verlegung des forstwissenschaftlichen Lehrstuhls von Karlsruhe nach Freiburg wurde lebhaft von verschiedenen anderen Mitgliedern der I. Kammer (Geh. Rat v. Marschall, Frh. v. Rinck, Graf v. Kageneck) unterstützt und schließlich auf Antrag des letztgenannten zu Protokoll erklärt, die Regirung möge in Erwägung ziehen, ob nicht die Vereinigung der Forstschule mit der Universität Freiburg zweckmäßig sei. – Die Stadt Freiburg selbst erklärte sich unterm 2. April 1844 bereit, ihre Waldungen „zur Benützung Behufs des praktischen Lehrkurses der Forstschule“ gegebenen Falles zur Verfügung zu stellen (vgl. Buss u. a. O. Beilage III).

In den nächsten zwei Jahren geschah nichts weiter in der Sache. Am 4. Juni 1846 legte der Prorektor ein an ihn gerichtetes Schreiben des Forstrats Klauprecht in Karlsruhe „die Verlegung der Forstschule nach Freiburg betr.,“ dem Senat vor und trug darauf an, zur Ausführung dieses Planes neuerdings Schritte beim Ministerium d. I. zu tun. Nach nochmaliger Erkundigung bei Klauprecht wurde eine solche Vorstellung vom Prorektor am 25. d. M. abgeschickt. Tags darauf, am 26. Juni, benachrichtigte man auch den Gemeinderat, „um ebenfalls auch Schritte zu tun, welche das gemeinsame Interesse der Universität und der Stadt zu fördern geeignet seyn werden.“[1]

Erst am 24. Februar 1847 wurde sodann dieser Gegenstand wieder berührt, und zwar anlässlich eines Berichtes über die Vervollständigung des kameralistischen Lehrkurses. Der


  1. Ob damals vonseiten der Stadt etwas geschehen sei, darüber steht weder in den Protokollen des Senats noch in denen des Stadtrats etwas.
Empfohlene Zitierweise:
Fridrich Pfaff (Hrsg.): Alemannia XXI. Hanstein, Bonn 1893, Seite 268. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Alemannia_XXI_275.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)