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Die Hinrichtung der Sachsen durch Karl den Grossen.
Von
W. v. Bippen.


In allen Darstellungen der Sachsenkriege Karls des Grossen findet sich die Angabe der sogenannten Annalen Einhards wiederholt, dass der König im Herbst 782, als er nach der Niederlage eines fränkischen Heeres am Süntel eiligst nach Sachsen zurückgekehrt und bis Verden an der Aller vorgedrungen war, an einem Tage 4500 Sachsen habe hinrichten lassen. Daran knüpfen die meisten Schriftsteller einen mehr oder minder scharfen Tadel über diesen schwarzen Flecken in der Geschichte des grossen Königs[1], über die grausame That, welche ihm die Sympathien entfremde[2], oder sie geben doch ihrem Abscheu über das „grause Gericht“ Ausdruck, auch wenn sie das Verfahren für gerechtfertigt erachten[3]. Nur wenige glauben es mit den Anschauungen der Zeit entschuldigen zu sollen[4], oder halten es auf Grund der angeblich kurz zuvor erlassenen gesetzlichen Bestimmungen für geradezu nothwendig und also tadelsfrei. Am weitesten ist in dieser Richtung Kentzler gegangen[5], welcher den König aller Verantwortung

  1. So schon Leibnitz, Annal. imperii I, p. 105: aeterno Caroli dedecore; Luden, Gesch. des teutschen Volks 4, S. 336; Abel, Jahrbücher S. 358; Kaufmann, Deutsche Geschichte 2, S. 314 u. a.
  2. Waitz, Verfassungsgesch. 3, S. 121.
  3. Dümmler, Allg. Biographie 15, S. 134; Giesebrecht, Kaiserzeit 1, S. 117.
  4. S. besonders Philipps, Karl der Grosse im Kreise der Gelehrten S. 34, Nr. 44.
  5. Forsch. z. d. Gesch. 12, S. 375.
Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1889, Seite 75. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1889_01_075.jpg&oldid=- (Version vom 8.11.2022)