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S. 1–48, reiches Material geboten; von einem „ungeheueren“ Reichthum der Insel an Schwefel hätte der Verfasser (S. 81) wohl nicht reden sollen, u. dgl. m. Auch sonst wären noch manche Flüchtigkeiten zu rügen. In dem Citate auf S. 92 bedeutet „farina“ doch wohl Mehl, nicht Zucker, und auf S. 106 Anm. 10, „in meridionali littore“ an der Südküste. Auf S. 106 Anm. 13, sagt der Verfasser, dass er „Revet“, d. h. Rif, im Jahre 1528 zuerst erwähnt finde; aber gerade hier fiel Björn ríki im Kampfe gegen die Engländer, dessen „Ermordung“ auf S. 6 erwähnt wird, und die Eyrbyggja, Cap. 50 S. 92, lässt bereits im Jahre 1000 einen Dublinfahrer mit Irischer und Hebridischer Bemannung dort liegen. Endlich aber, und dieses Bedenken wiegt entschieden am schwersten, sind die Schätze der Kopenhagener Archive und Bibliotheken unbenutzt geblieben, ohne deren Benutzung eine Geschichte des Isländischen Handels schlechterdings unvollständig bleiben muss. Indess darf in diesem wie in anderen Fällen der Wunsch des Besten nicht die Anerkennung des Guten beeinträchtigen, und trotz aller einzelnen Ausstellungen fühle ich mich darum gedrungen, dem Verfasser für seine sehr verdienstliche Arbeit meinen Dank auszusprechen.

Zum Schlusse wäre noch der überaus anregenden Arbeit Vilh. Finsen’s, Om den oprindelige Ordning af nogle af den islandske Fristats Institutioner (Vidensk. Selsk. Skr., 6. Raekke, hist. og philos. Afhdlg., II, 1, 1888), sowie zweier vortrefflicher Abhandlungen Björn Magnússon Ólsen’s über des Ari fróđi Islendingabók (Aarböger for nordisk Oldkyndighed og Historie, 1885, und Timarit hins íslenzka bókmentafjelags, X. Jahrgang 1889) zu gedenken; indessen habe ich über die erste, vorwiegend rechtsgeschichtliche Arbeit bereits in der „Kritischen Vierteljahresschrift für Gesetzgebung und Rechtswissenschaft“, XXXII, S. 331–356 eingehenden Bericht erstattet, und gedenke mich über die beiden anderen, zunächst literargeschichtlichen Untersuchungen demnächst in einer unserer Germanistischen Zeitschriften auszusprechen, so dass ich hier füglich nach beiden Richtungen hin schweigen kann.

München, den 23. November 1890.

K. Maurer.     


Neuere Literatur zur Geschichte Frankreichs im Mittelalter.


In dem gegenwärtigen Berichte über die auf Französische Geschichte des Mittelalters bezüglichen Werke, welche von November 1889 bis Nov. 1890 erschienen sind, werden wir wie letztes Jahr[1] alle diejenigen


  1. Vgl. den Bericht Bd. III p. 143 ff. – Als Erscheinungsjahr ist diesesmal 1890 anzunehmen, als Verlagsort Paris, als Format 8°.
Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1891, Seite 185. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1891_05_185.jpg&oldid=- (Version vom 19.12.2022)