Seite:De DZfG 1892 07 138.jpg

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Kleine Mittheilungen.


Die Statuten des Deutschen Ordens. Durch die mustergiltige und musterhaft gelungene neue Ausgabe der Deutschordensstatuten[1] hat sich Max Perlbach den aufrichtigen und gerechten Dank vorzugsweise derer erworben, die sich mit der mittelalterlichen Geschichte Altpreussens zu beschäftigen haben. Der ausreichenden Untersuchung, der endgiltigen Entscheidung von Fragen nachzugehen, welche gleich den hier in Betracht kommenden an und für sich selbst doch ganz und gar ausserhalb der „Preussischen“ Geschichte liegen, dazu gehören langwierige Studien, welchen sich nicht leicht jemand von uns zu unterziehen im Stande und in der Lage ist. Wenn wir, wie der Verfasser thatsächlich richtig bemerkt, stets die Deutsche Fassung der Ordensstatuten herangezogen haben, so liegt das zunächst gewiss bei Allen daran, dass die Ausgaben dieser neuer, handlicher und leichter zugänglich sind, natürlich aber – und von mir selbst darf ich es bestimmt versichern – auch daran, dass aus der Preussischen Zeit des Ordens nur Deutsche Redactionen als für uns in Betracht kommend vorliegen, und dass die ältere der beiden durch den Druck bekannt gemachten Deutschen Fassungen einer Zeit angehört, in welcher die in den Statuten ausgeprägten Verwaltungsgrundsätze des Deutschen Ordens in Wesen und Hauptsache für alle Zeit festgelegt waren. Hierin konnte mich denn auch die Ansicht, welche ich mir über die zeitliche Folge der Lateinischen und der Deutschen Fassung nicht eben durch kritische Untersuchung, sondern lediglich auf Grund gewisser allgemeinen Verhältnisse gebildet hatte, nicht irre machen: für mich wenigstens stand der Altersvorrang der Lateinischen Statuten schon desshalb ziemlich ausser Frage, weil in der Uebergangszeit aus dem 12. in das 13. Jahrhundert in Deutschland noch nirgends, und noch weniger gewiss in der Deutschen Kolonie Palästinas amtliche Schriftstücke in der Volkssprache abgefasst wurden, vollends nicht, wenn sie kirchliche Institute betrafen. – Für diese Frage kommt aber

  1. Vgl. Bibliogr. ’90, 3736 b.
Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1892, Seite 138. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1892_07_138.jpg&oldid=- (Version vom 5.2.2023)