Seite:De Das Herrenrecht Spitzer Daniel.djvu/17

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

richtig zu beschreiben. Er wird im Hause nur bei seinem Taufnamen: Severin angesprochen, aber er ist kein Geistlicher, sondern schreibt nur clericale Brochüren und ist eine Zierde der katholisch-politischen Vereine. Man theilte mir nur im Allgemeinen mit, dass er hier wissenschaftliche Zwecke verfolge, so dass ich Anfangs glaubte, er sei, da sich bei uns so viele andere Ueberreste aus dem hohen Alterthume vorfinden, gekommen, um das Schloss nach Mammuthsknochen zu durchwühlen. Allein seine Anwesenheit hat eine noch viel tiefere Bedeutung. Es handelt sich nämlich um nichts Geringeres als das so vielfach von den Liberalen angeschwärzte Mittelalter endlich einmal gründlich weiss zu waschen. Da man nämlich als einen der grössten Schandflecke des Mittelalters das Jus primae noctis wiederholt angeführt hat, wird Severin in einem Buche den Nachweis liefern, daß dasselbe gar nie existirt habe. Ungeachtet der lateinischen Bezeichnung brauchte man, wie du vielleicht weisst, kein Gelehrter zu sein, um dieses Jus auszuüben. Man bezeichnet damit

Empfohlene Zitierweise:
Daniel Spitzer: Das Herrenrecht. L. Rosner, Wien 1877, Seite 15. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Das_Herrenrecht_Spitzer_Daniel.djvu/17&oldid=- (Version vom 31.7.2018)