Seite:De Das Herrenrecht Spitzer Daniel.djvu/49

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

gegen die Pfaffen los, ja er erfrechte sich zu behaupten, dass sie an allem Unheil, das Oesterreich je widerfahren, Schuld trügen, und stiess schliesslich die gefährliche Drohung aus, er liesse, wenn es auf ihn ankäme, Alle, die es mit ihnen hielten, so lange schröpfen, bis sie keinen Tropfen ihres galligen Blutes mehr im Leibe hätten. Nachdem er nun angeordnet hatte, dass Severin, der auch an Seitenstechen litt, zwei Blutegel gesetzt werden sollten, besorgte dieser wahrscheinlich, der pfaffenfeindliche Arzt könnte durch das Befühlen des Unterleibes des Patienten dessen clericale Gesinnung diagnosticirt haben, und nahm Anstand, sich von den anticlericalen Egeln sein frommes Blut aussaugen zu lassen, so dass ein weniger Besorgniss erregender Arzt geholt werden musste.

Du wirst wohl begreifen, mit welcher verliebten Ungeduld ich den nächsten Morgen erwartete. Was ist die Spannung und Aufregung des Jägers, der im Walde birscht, gegen die des Verliebten, der dort auf ein reizendes Menschenkind Jagd macht, der bei jedem Rauschen der Blätter den Tritt der

Empfohlene Zitierweise:
Daniel Spitzer: Das Herrenrecht. L. Rosner, Wien 1877, Seite 47. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Das_Herrenrecht_Spitzer_Daniel.djvu/49&oldid=- (Version vom 31.7.2018)