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von seinen braven eigenen Söhnen schon nach fünf und vierzig Tagen erschlagen wurde, die dem Tobias sein Vermögen wiedergaben. – Solche grosse Fluctuationen im Besitzwechsel kamen schon damals vor, wo noch nicht eigene Fondsbörsen zu diesem Zwecke errichtet worden waren. – Der gottesfürchtige Tobias aber musste sich, da der Himmel seine Geduld erproben wollte, einer schweren Prüfung unterziehen, denn »da er schlief, fiel aus einem Schwalbenneste der warme Koth auf seine Augen und er ward blind«. Einem solchen Examen werden in der Bibel, Gott sei Dank, immer nur die Frommen unterzogen, was gewiss zur Beruhigung der Gottlosen in damaliger Zeit nicht wenig beigetragen haben wird. Doch der Candidat bestand seine Prüfung mit sehr gutem Erfolge, denn er beklagte sich nicht im Geringsten, dagegen machte ihm seine ungeprüfte Frau, Anna, das Leben von nun an derart sauer, dass er sich den Tod wünschte. In der Erwartung desselben rief er seinen Sohn Tobias junior zu sich und beauftragte ihn, eine ausständige Schuld von zehn Talenten

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Daniel Spitzer: Das Herrenrecht. L. Rosner, Wien 1877, Seite 57. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Das_Herrenrecht_Spitzer_Daniel.djvu/59&oldid=- (Version vom 31.7.2018)