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| Carl Hau: Das Todesurteil. Die Geschichte meines Prozesses. |
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Als mir das Biertischgespräch später zur Kenntnis kam, konnte ich es dem Untersuchungsrichter nicht mehr verübeln, daß er mich gleich beim ersten Verhör wie einen Schuldigen behandelt hatte. Aber damals hatte ich von dem Grunde seiner Voreingenommenheit keine Ahnung und war über dieselbe mit Fug aufgebracht. Die Strafprozeßordnung schreibt ausdrücklich vor, daß der Untersuchungsrichter ein objektiver Ermittler des Tatbestandes sein soll, gleichermaßen bemüht, Entlastungs- wie Belastungsmaterial zu sammeln. Dieser Untersuchungsrichter aber ignorierte die Möglichkeit, daß der Angeklagte vielleicht nicht der Täter war, vollkommen. Für ihn gab es nur eins: mit List aus mir herauslocken, was ich freiwillig nicht gestehen wollte. Indessen, wenn er geglaubt hatte, auf diese Weise etwas zu erreichen, so hatte er sich getäuscht. Ich erklärte ihm rundheraus, ich lehne unter solchen Umständen ein für allemal ab, irgendwelche Aussagen zu machen. Wenn er seine Aufgabe einzig und allein darin erblickte, Holz zu meinem Scheiterhaufen zusammenzuschleppen, so gedächte ich nicht, ihm dabei behilflich zu sein. Dem Handlanger des Staatsanwalts hätte ich weiter nichts mehr zu sagen. Gerade als wir mitten in der schönsten Auseinandersetzung waren, öffnete sich die Tür, und herein schritt – ich muß schon sagen: schritt – der Herr Oberamtsrichter und Gefängnisvorstand. Ein schmächtiger, kleiner Mann, sehr intelligentes Gesicht, sehr selbstbewußt, in Ausdruck und Gebärde etwas Spitziges, Spöttisches. Ich glaube, vom ersten Augenblick an bestand zwischen uns |
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Carl Hau: Das Todesurteil. Die Geschichte meines Prozesses.. Ullstein, Berlin 1925. Seite 54. Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: http://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Das_Todesurteil_(Hau).djvu/55&oldid=860536 (Version vom 25.9.2009)