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von wirklichen Schutzleuten zum Haftlokal geführt worden seien.

Dem Häcksel wurde ganz wohl, als er das hörte, und er schenkte dem Kutscher die Bierbrezeln und bat, ihn dafür zu jener Polizeistation zu fahren, da er seinen Ledergurt wiederholen wollte.

Der Kutscher tat das auch. Und Zinnoberchen, als es hörte, daß Häcksel freiwillig zum Haftlokal fahren wollte, war vergnügt und guter Dinge und vermißte ihren treulosen Floh aus dem Löwenfell nicht länger.

Aber auch Flöhe bekommen nicht in allem ihren Willen. Häcksel wurde nicht ins Haftzimmer, sondern nur in die Polizeiwachtstube geführt. Dort fand die Flöhin gar nicht, was sie wollte.

Man gab Häcksel seinen Gurt zwar nicht zurück, aber man zeigte ihm denselben, und er erkannte ihn als den seinen.

Dann wurde ein Polizist beauftragt, Häcksel in sein Heimatdorf zu begleiten und dort in Erfahrung zu bringen, wie Häcksel zu dem Silbergeld gekommen sei.

Häcksel behauptete immer noch, er habe es geerbt. So kam Häcksel auf Polizeikosten zurück in sein Heimatdorf. Nach langem

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Max Dauthendey: Geschichten aus den vier Winden. Albert Langen, München 1915, Seite 122. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Geschichten_aus_den_vier_Winden_Dauthendey.djvu/123&oldid=- (Version vom 31.7.2018)