Seite:De Zimmerische Chronik 1 439.jpg

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den schwebischen bundt auf den hals geladen. Der hat in anno fufzehenhundert zwölfe überzogen, im schloß Kreen[1] belegert und in wenig zeit mit solchem ernst genöt, dardurch er in ain solche forcht und angst kommen, das er

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bei nechtlicher weil sich aus dem schloß gethon und durch hilf der wäldt etc. darvon kommen. Als die diener sein hinflihen vernomen, haben sie dem pundt das hus aufgeben. Dermaßen ist Kräen sampt seiner zugehörde durch verschulden dises Benedicts von der Fridinger in des schwebischen

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pundts hand und gwalt kommen. Der hat das schlos und den berg dem haws Österreich übergeben, die güeter aber, darzu gehörig, seindt etlichen vom adel im Hegaw, den gläubiger die beschwerden jerlichen darvon zu richten, zugestelt worden. Hernach[2] sein die zugehörige dörfer und

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gütere mertails darvon kommen, der weniger tail darbei pliben. Dieser zeit ist es in herr Hans Jacobs Fuggers handen, hat das bei wenig jaren von Wolfen von Homburg erkauft, und sicht im gleich, als ob er das ungelegenhait halb auch nit lang behalten werde.

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[A172b] Wie herr Wörnher freiherr von Zimbern mit Werdenberg des jagens halb vertragen worden, auch von hern Johannsen Wörnhern und seinen kinden, dessgleichen wie herr Wörnhers gemahel gestorben.

Es haben die graven von Werdenberg als inhaber der

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graveschaft Veringen, dahin alle ire forst und forstliche oberkaiten anfengclich gehörig gewest, des jagens, auch der vorst halben mit der freiherrschaft Zimbern sich vertragen, darüber ain verschreibung, wie sollichs zu baiden thailn gehalten werden soll, aufgericht. Welcher gestalt es aber

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dozumal vertragen und zu welches freiherrn von Zimbern zeiten das geschehen (zu achten, bei leben herrn Johannsen des eltern), ist, angesehen das der mererthail der alten brief, auch freihaiten verloren und aus der dechtnus kommen . . .[3]; aber zu wissen, das die freiherren von Zimbern als inhaber


  1. Kreen] über die belagerung und zerstörung des schlosses s. die gedichte bei Gödeke, Grundriß s. 256, gedruckt bei Liliencron, Die historischen Volkslieder der Deutschen III, 67—69.
  2. Hernach] bis schluß des capitels von anderer hand geschrieben.
  3. . . .] der satz ist unvollständig; es dürfte zu ergänzen sein; »nit bekannt« oder »nit wissend«.
Empfohlene Zitierweise:
Froben Christoph von Zimmern: Zimmerische Chronik. Band I. Herausgegeben von Karl August Barack. Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, Freiburg, Tübingen 1881, Seite 439. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Zimmerische_Chronik_1_439.jpg&oldid=- (Version vom 12.4.2018)