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XXII. mit wenig Worten einen Vorzug der öffentlichen Justiz, welcher darinne besteht, daß dieselbe die Umstände des Vergehens unter dem Publikum des Thäters, d. h. unter den Leuten, mit denen er leben muß, schneller, vollständiger, überzeugender und also wirksamer bekannt macht, als es durch veröffentlichte Urthelsabschriften geschehen kann. Dieser Vorzug ist, wie man leicht einsehen wird, so gering, daß er bei der Hauptfrage, ob die öffentliche oder die Actenjustiz der Gerechtigkeit am meisten förderlich sei? kaum in Betrachtung kommen kann. Allein der Umstand, daß er der Actenjustiz mangelt, war für den Novellisten von einiger Bedeutung, weil er die Situation verschlimmert, in welcher in dem angezogenen Abschnitte der Held der Geschichte sich befindet. Darum unfehlbar berührte ihn der Erzähler,

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Adolph Müllner: Der Kaliber. Carl Focke, Leipzig 1829, Seite IX. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Der_Kaliber-v09.png&oldid=- (Version vom 31.7.2018)