Seite:Der Kaliber0182.png

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

welches den Unglücklichen von der Selbstanklage des Todtschlags gänzlich losspräche. Mit nichten!

„Zwar sei es – meinten die Herren – bewandten Umständen nach nicht schlechterdings undenkbar, daß der Heinrich Albus durch den, es sei nun absichtlichen oder zufälligen, Schuß eines Dritten gefallen seyn könnte; da aber der Inquisit bei seinem speziellen Geständnisse beharret, und da ein anderer Thäter oder Veranlasser des erfolgten Todtschlags bis jetzt nicht auszumitteln gewesen: so sei der Ferdinand Albus bis zur völligen Ausführung seiner Unschuld in einem Zucht- oder Arbeits-Hause zu verwahren, von Rechtswegen[1].“


  1. Dieses Urthel ist fast noch charakteristischer als das vorige, und ich glaube, allen Mißdeutungen durch die Versicherung vorbeugen zu müssen, das es nicht der Schöppenstuhl zu Leipzig ist, von welchem es ausgegangen. Sächsische Rechtsgelehrte werden überhaupt leicht bemerken, daß der ganze Rechtsfall im Königreiche Sachsen nicht füglich vorgekommen seyn könnte. Er ist das Erzeugniß eines deutschen Bodens, welcher seit einem Viertheil-Jahrhundert seine Gestalt dergestalt verändert hat, daß er für untergegangen geachtet werden kann.

Empfohlene Zitierweise:
Adolph Müllner: Der Kaliber. Carl Focke, Leipzig 1829, Seite 182. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Der_Kaliber0182.png&oldid=- (Version vom 31.7.2018)