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Aus dem eigenen Munde des Monarchen wurde ihr die Erklärung, daß er nach reiflichster Erwägung die Ueberzeugung gewonnen habe, wie diese Anerkennung nur zum Unheil führen könne und daß die Sächsische Regierung in dieser Angelegenheit ganz mit der Preußischen in Einverständniß zu handeln gedenke. – Statt zu überzeugen und zu beruhigen, hatte diese Erklärung nur die Folge, daß der deutsche Verein sich von nun an dem zu den extremsten Schritten drängenden Vaterlands-Vereine anschloß.

Dem Beispiel der eben genannten, sich unbefugt und eigenmächtig zu Organen der sogenannten öffentlichen Meinung, ja eigentlich des ganzen Volkes, aufwerfenden Vereine folgten am Abend die konstituirten städtischen Behörden, denen wohl das Recht: der Regierung ihre Anliegen vorzutragen, doch aber keineswegs die Befugniß zustand, diese Anliegen auf die politische Richtung des gesammten Staats auszudehnen und sie in einer dem Wesen nach drohenden Form auszusprechen und anzubringen.

Sowohl der Kommunalgarden-Ausschuß als die Stadtverordneten beschlossen unter den stürmischen, häufig zu den gewaltsamsten Schritten auffordernden Debatten, diejenigen Adressen an den König, welche am folgenden Tage redigirt und am 3ten Mai dem Könige wirklich überbracht wurden.

Mittwoch den 2ten Mai reiften die Pläne und Vorbereitungen der zum Aufruhr entschlossenen Parthei mit jeder Stunde ihrer Ausführung entgegen.

In einem Anschlage riefen die Kommandanten der Kommunalgarden dieselbe in Ur-Versammlungen zusammen, um sich über die Reichsverfassung auszusprechen, – ein Schritt, der, unter der herrschenden Aufregung, der den Kommunalgarden gesetzlich obliegenden Verpflichtung: die gesetzmäßige Ordnung und Sicherheit aufrecht zu erhalten, augenscheinlich entgegen lief.

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Friedrich von Waldersee: Der Kampf in Dresden im Mai 1849. E. S. Mittler und Sohn, Berlin 1849, Seite 43. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Der_Kampf_in_Dresden_im_Mai_1849.pdf/56&oldid=- (Version vom 31.7.2018)