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Wenn in vorstehender Schilderung der Ereignisse des Tages seit der Einsetzung der Provisorischen Regierung, hauptsächlich das militairisch Wichtige im Zusammenhange dargestellt worden ist, so ist aus der rein-politischen Wirksamkeit dieser revolutionären Behörde noch Folgendes nachzuholen:

Bald nach ihrer Proklamirung erfolgte nämlich folgende Bekanntmachung:

„Mitbürger!“
„Der König und die Minister sind entflohen. Das Land ist ohne Regierung sich selbst überlassen worden. Die Reichsverfassung ist verleugnet.
Mitbürger! Das Vaterland ist in Gefahr! Es ist nothwendig geworden, eine provisorische Regierung zu bilden. Der Sicherheitsausschuß zu Dresden und die Abgeordneten des Volks haben nun unterzeichnete Mitbürger zur provisorischen Regierung ernannt.
Die Stadt Dresden ist dem Vaterlande mit dem rühmlichsten Beispiele vorangegangen und hat geschworen, mit der Reichsverfassung zu leben und zu sterben.
Wir stellen Sachsen unter den Schutz der Regierungen Deutschlands, welche die Reichsverfassung anerkannt haben.
Zuzug von allen Ortschaften des Vaterlandes ist angeordnet und wird hiermit angeordnet.
Wir fordern den strengsten Gehorsam für die Befehle der provisorischen Regierung und des Ober-Commandanten Oberstlieutenant Heinze!
Wir werden Parlamentäre an die Truppen senden und sie auffordern, den Befehlen der provisorischen Regierung gleichfalls Gehorsam zu leisten. Auch sie bindet keine andere Pflicht, als die für die bestehende Regierung, für die Einheit und Freiheit des deutschen Vaterlandes!
Empfohlene Zitierweise:
Friedrich von Waldersee: Der Kampf in Dresden im Mai 1849. E. S. Mittler und Sohn, Berlin 1849, Seite 76. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Der_Kampf_in_Dresden_im_Mai_1849.pdf/89&oldid=- (Version vom 31.7.2018)