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Ebenso hat auch ein hochstehender Beamter, der die wissenschaftliche Gründlichkeit und volkstümliche Darstellung meiner Schrift gelobt hat, zum Schlusse doch gemeint: „Immerhin bleibt noch die Frage offen, ob es nicht Fanatiker und geheime Sekten giebt, die das Menschenopfer als ein Gott wohlgefälliges Werk betrachten.“ So verwandelt sich im Handumdrehen der christliche Aberglaube vom jüdischen Ritualmord in einen jüdischen Aberglauben vom Blutgenuß, und nachdem sich der christliche Aberglaube vom Ritualmord vor meiner Schrift in der Öffentlichkeit nicht mehr halten kann, zieht er sich, in einen jüdischen Aberglauben verwandelt, in die Schlupfwinkel „geheimer Sekten“, „jüdischer Volkskreise“, „einzelner Judengemeinden“ zurück, um dort ein Versteck zu finden, wo er sein Leben noch einige Zeit fristen kann. Das ist übrigens nichts Neues, denn so hat der Aberglaube es stets gemacht. Ich will versuchen, in Kürze den Nachweis hierfür zu liefern, und hoffe zuversichtlich, daß es mir dabei auch gelingen wird, den christlichen Aberglauben vom jüdischen Ritualmord aus seinen letzten Schlupfwinkeln zu vertreiben und ihm das Lebenslicht vollends auszublasen. |
Friedrich Frank: Nachträge zu „Der Ritualmord vor den Gerichtshöfen der Wahrheit und Gerechtigkeit“. Verlagsanstalt vorm. G. J. Manz Buch- und Kunstdruckerei A.-G. München-Regensburg, Regensburg 1902, Seite 4. Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: http://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Der_Ritualmord_vor_den_Gerichtsh%C3%B6fen_(1902).djvu/4&oldid=1753850 (Version vom 16.01.2012)