Seite:Der Ritualmord vor den Gerichtshöfen (1902).djvu/71

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lautet: „Würde nur einmal  gerichtlich oder staatlich dem Volke der Nachweis erbracht, daß es eine Gesellschaft giebt, die den Blutmord übt, so würde sich die Reaktion gegen diese von selbst ergeben.“ Ja, ganz gewiß würde das geschehen, und am allereifrigsten würden sich an dieser Reaktion die Juden beteiligen, das ganze Judenvolk würde sich wie Ein Mann gegen diese Gesellschaft oder Sekte erheben und alles aufbieten, um dieselbe gänzlich auszurotten, damit es endlich von dem unerträglichen Alpdruck des Ritualmord-Wahns erlöst würde. Der unbekannte Herr müßte aber sehr alt werden, wenn er das erleben wollte, ich glaube ihm vielmehr die Versicherung geben zu dürfen, daß er vergeblich darauf wartet. Wie man in der Vergangenheit seit sechshundert Jahren vergeblich eine jüdische Gemeinschaft oder Sekte gesucht hat, die den Ritualmord lehrt und übt, so wird man auch in der Gegenwart und Zukunft vergeblich eine solche suchen, weil es eben keine gegeben hat und keine giebt. Und weil auch der unbekannte Herr Jurist eine solche nach seinem Gutachten nicht gefunden hat, und weil er auch nicht weiß, wozu die Juden das Ritualmord-Blut eigentlich gebrauchen sollten, wird er es uns schon gestatten müssen, daß wir auch sein Gutachten zu den Leichenreden zählen, die in der Staatsbürger-Zeitung dem Ritualmord-Aberglauben gehalten werden.

Im Leichenzuge erscheint jetzt (Nr. 360 der Staatsbürger-Zeitung) ein Schüler Dr. Rohlings, der protestantische Pfarrer Krösell von Kloxin, der seinem Lehrer alle Ehre macht. Der Lehrer wird sich seinem Schüler zu großem Danke verpflichtet fühlen, wenn er liest, daß derselbe im Lande umherreist, um Vorträge über den jüdischen Ritualmord und Konitz zu halten und das christliche Volk in dem schmachvollen, tief bedauerlichen Ritualmord-Aberglauben zu bestärken, in jenem Aberglauben, welcher mit dem Hexenwahn aus dem finsteren Abgrunde der Hölle hervorkam, um die Menschen mit Haß gegeneinander zu erfüllen und Hunderte und Tausende dem Tode zu überliefern. Dieser Mann hat die Stirn, in seinem „Gutachten“ dem protestantischen Universitätsprofessor Dr. Strack den Vorwurf in das Gesicht zu schleudern, er schöpfe einseitig aus jüdischen Quellen, und beim Lesen seines Buches „Das Blut im Glauben und Aberglauben der Menschheit“ gewinne man den Eindruck, als hätte er lediglich ihm angebotenes jüdisches Material unter einem Gesichtspunkte zusammengefaßt,

Empfohlene Zitierweise:
Friedrich Frank: Nachträge zu „Der Ritualmord vor den Gerichtshöfen der Wahrheit und Gerechtigkeit“. Verlagsanstalt vorm. G. J. Manz Buch- und Kunstdruckerei A.-G. München-Regensburg, Regensburg 1902, Seite 71. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Der_Ritualmord_vor_den_Gerichtsh%C3%B6fen_(1902).djvu/71&oldid=- (Version vom 31.7.2018)