Seite:Deutschland unter Kaiser Wilhelm II Band 1.pdf/234

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

erwerben, ist sehr bedauerlich. Eine Herabsetzung der Altersgrenze auf das 65. Lebensjahr ist dringend erforderlich. Schon im bisherigen Rechte fand sich die sogen. Krankenrente vor; das ist die Rente des Versicherten, der nicht dauernd invalide ist, aber während 26 Wochen ununterbrochen invalide gewesen oder nach Wegfall des Krankengeldes invalide geblieben ist. Recht dankenswert ist die neu eingeführte Kinderzuschußrente, die dem Empfänger der Invalidenrente gewährt wird, wenn er Kinder unter 15 Jahren hat. Neu sind durch die Reichsversicherungsordnung die Witwen-, Waisen- und Witwerrenten hinzugekommen, ferner die einmaligen Leistungen des Witwengeldes und der Waisenaussteuer – als Anfänge einer zu höheren Gewährungen fortschreitenden Gesetzgebung aller Achtung wert. Die Unterbringung des Rentenempfängers in ein Invaliden- oder Waisenhaus, der Ersatz von Sachleistungen statt Renten soll besonderen Verhältnissen Rechnung tragen.

Die nachfolgende Statistik erstreckt sich, da das letzte mitumfaßte Jahr 1911 vor der Geltung der Reichsversicherungsordnung liegt, noch nicht auf die Hinterbliebenenversicherung. Andererseits sind die Beitragserstattungen, nach bisherigem Rechte zulässig, seit dem 1. Januar 1912 allgemein ausgeschlossen.

1901 1911 1891–1911
Mk. Mk. Mk.
Kranken-
fürsorge
Heilverfahren 7 130 600 22 079 300 174 651 100
Erhöhte Angehörigenunterstützung und sonstige außerordentliche Leistungen 193 500 1 656 000 9 305 100
Invalidenhauspflege 45 100 910 800 4 579 200
Invalidenrente 65 021 700 151 330 100 1 482 926 200
Krankenrente 1 299 600 3 175 300 32 423 900
Altersrente 24 655 700 14 468 300 452 997 200
Beitrags-
erstattung
bei Heirat 5 163 500 6 225 100 78 974 500
bei Unfall 18 900 45 600 532 200
bei Tod 1 742 800 3 975 800 35 909 000

Summe der Entschädigungsleistungen 105 271 400 203 866 300 2 272 298 400

Die Gesamtleistungen der Arbeiterversicherung stellen sich (nach Hitze, Zur Würdigung der deutschen Arbeiter-Sozialpolitik, 1913) wie folgt:

1911 1885–1911
Mill. Mk. Mill. Mk.
Krankenversicherung 397 4749
Unfallversicherung 167 2139
Invalidenversicherung 204 2272

Insgesamt betrugen sie 768 9160

Dazu kommen die für die Zukunft unserer Arbeiter eingelegten Reservefonds nebst sonstigem Vermögen; diese betrugen Ende 1911 für die

Krankenversicherung 335 Mill. M.
Unfallversicherung 565 Mill. M.
Invalidenversicherung 1759 Mill. M.

Zusammen: 2660 Mill. M.

Empfohlene Zitierweise:
Diverse: Deutschland unter Kaiser Wilhelm II. – Band 1. Verlag von Reimar Hobbing, Berlin 1914, Seite 218. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Deutschland_unter_Kaiser_Wilhelm_II_Band_1.pdf/234&oldid=- (Version vom 31.7.2018)