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verschiedene: Die Gartenlaube (1868)

Auf dem Transport nach Sibirien.
Von v. Falken-Plachecki.


Anfangs des Jahres 1862 übernahm ich, obwohl Preuße von Geburt, die Stelle eines Generalbevollmächtigten über eine bedeutende Herrschaft in Polnisch-Litthauen, deren Besitzer der Adelsmarschall Graf C. war. Im Jahre darauf brach bekanntlich die letzte polnische Insurrection aus. Zwar stand ich dem Aufstande und seinen Zielen ganz fern, allein auf falsche Denunciationen hin war ich vom Gouverneur des Departements verhaftet, im Monat März 1864 vor die Untersuchungs-Commission berufen, dann nach der Gouvernementsstadt Kowno transportirt und hier zum Tode verurtheilt, nachmals aber zu lebenslänglicher Verbannung nach Sibirien begnadigt worden.

Unterwegs nach Sibirien.
Nach einer im Besitze des Verfassers befindlichen Originalzeichnung.

Am Sonnabend vor Ostern des Jahres 1865 früh sieben Uhr trat ein Officier in meine Zelle und ertheilte mir die Weisung, mich sofort zu meiner traurigen Reise bereit zu machen. Nach wenigen Minuten führte man mich nach dem Gefängnißhof. Ich fand hier bereits etwa vierzig Personen, worunter auch Damen, die mein Schicksal theilten. Alle waren im Sträflingsanzuge und ein großer Theil in Ketten. Mir jedoch wurde aus besonderer Rücksicht – als Preußen – gestattet, in meinen eigenen Kleidern zu bleiben.

Die Sträflingskleidung der nach Sibirien Verbannten, ohne Unterschied des Standes, besteht in einem Hemde von grober Hanfleinwand, Beinkleidern von grobem, haarigem Stoff, plumpen ledernen Schuhen, einem langen Rocke vom Stoff der Beinkleider, auf dessen Rückseite ein gelbes Tuch aufgeheftet ist von der Form eines riesigen Carreau-As, und einer aus demselben Stoffe bestehenden Mütze nach dem russischen Militärschnitte, ebenfalls mit einem gelbem Carreau-As geziert. Fußlappen vertreten die Stelle der Strümpfe. Im Winter kommt dazu noch ein Schafpelz, welcher über den Rock gezogen wird. Eine etwa drei Fuß lange Kette an den Füßen vervollständigt das Ganze. – Dieselbe Kleidung müssen auch die nach Sibirien verurtheilten Frauen ohne Unterschied des Alters und bisherigen Standes tragen, jedoch mit Ausnahme der Beinkleider, wofür es ihnen gestattet ist, unter dem männlichen Sträflingsrocke ihre eigenen Kleider zu tragen; auch ist ihnen die Militärmütze erlassen und dafür jeder beliebige Kopfputz erlaubt.

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verschiedene: Die Gartenlaube (1868). Ernst Keil’s Nachfolger, Leipzig 1868, Seite 405. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Gartenlaube_(1868)_405.jpg&oldid=- (Version vom 29.12.2019)