Seite:Die Gartenlaube (1888) 781.jpg

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Verschiedene: Die Gartenlaube (1888)

Die feierliche Grundsteinlegung des Reichsgerichtsgebäudes in Leipzig.


Zwei Jahrzehnte ist sie nun bald vorüber, die lange, kaiserlose Zeit! In Versailles erhob sich der deutsche Aar zu neuem Fluge und breitete seine mächtigen Schwingen aus. Das Reich war wieder erstanden! Aber es war nicht das alte Reich, dessen spottwerthe Institutionen alles, nur keine Einheit repräsentirten – nein, es war ein neues, geeintes Reich, ein Reich voll Kraft und Energie, dessen Krone der greise Hohenzoller trug! Unter den Einheitsbestrebungen, die nach der Kaiserkrönung hervortraten, stand das Bestreben, ein einheitliches Recht zu schaffen, obenan. Das Strafrecht und der Strafprozeß, das Handelsrecht, der Civilprozeß, die Gerichtsverfassung und eine ganze Reihe speciellerer Materien erhielten einheitliche Normen, und das bürgerliche Gesetzbuch für das Deutsche Reich wird dereinst die Krone dieses einheitlichen deutschen Rechtes bilden. Mit der Einheit des Rechtes aber sollte die Einheit der Rechtsprechung Hand in Hand gehen: am 1. Oktober 1879 trat der höchste Gerichtshof Deutschlands, das Reichsgericht, das nach dem Gesetz vom 11. April 1877 seinen Sitz dauernd in Leipzig hat, ins Leben. Sein Vorläufer war das Reichsoberhandelsgericht gewesen, das freilich nur ein Forum für Handelssachen gebildet hatte. Seit den Tagen des alten Reichskammergerichtes in Wetzlar, wo man „nach des Reichs und gemeinen Rechten, und nach ehrbaren und redlichen Ordnungen und Statuten“ verfuhr, dabei aber die Rechtsstreite wie eine ewige Krankheit forterben ließ, wurde zum ersten Male wieder ein hohes Tribunal errichtet, das eine Einheit der deutschen Richtersprüche in Straf- und Civilsachen, als Revisions- und Beschwerdeinstanz, herbeiführen und zugleich die erste und letzte Instanz in Fällen des Hoch- und Landesverrathes gegen Kaiser oder Reich bilden sollte. Nachdem der Reichsgerichtshof in Leipzig vorläufig in einem zu diesem Zwecke hergerichteten städtischen Gebäude Unterkunft gefunden, wurde am 31. Oktober d. J., unter Anwesenheit des Kaisers von Deutschland und des Königs von Sachsen feierlich der Grundstein zu dem neuen Reichsgerichtsgebäude auf dem Platz an der Harkortstraße gelegt. Ueber die Geschichte und den Charakter des Baues hat die „Gartenlaube“ bereits in Nr. 15 des Jahrgangs von 1885 eine Skizze mit einem Bild des preisgekrönten Entwurfes gebracht, auf die wir hier nur verweisen wollen.

Die Feier der Grundsteinlegung war eine ebenso würdige wie glänzende. Leipzig hatte ein prangendes Festgewand angethan. In den Straßen, durch welche der Kaiser an der Seite König Alberts fuhr, bildeten das Militär, die Kriegervereine, Innungen, Gesangvereine, Turnvereine und Schulen vor der begeisterten Volksmenge Spalier, während draußen auf den Tribünen und um den prunkvollen „Kaiserpavillon“ sich die auserwählten Gäste der Feier, die Räthe des Reichsgerichts, die höchsten Würdenträger des Reiches und des Landes, die Vertreter der Korporationen, der Studentenschaft etc. ehrfurchtsvoll gruppirten.

Ueberall brauste ein mächtiges „Hurrah“ durch die Straßen, welche der imposante Kaiser- und Königszug berührte. Derselbe bewegte sich in lachendem Sonnenschein, echtem „Kaiserwetter“, über den Markt, wo der Kaiser das neu erbaute Siegesdenkmal, an dem die Gestalten Kaiser Wilhelms I. und Kaiser Friedrichs III. mit Immortellenkränzen geschmückt waren, in Augenschein nahm, nach dem Festplatz, wo es von bunten, goldgestickten Uniformen und blitzenden Orden wimmelte. Vor dem Kaiserzelt, in dem die beiden Majestäten sich niederließen, lag der Grundstein, der seiner Weihe harrte. Der Sängerchor stimmte zunächst den Hymnus „Die Himmel rühmen des Ewigen Ehre“ an, nach dessen Beendigung der Staatsminister von Bötticher die vom Kaiser vollzogene Urkunde für die Feier der Grundsteinlegung verlas, in der es vom Reichsgericht heißt: „Zum Wohle des Volkes soll es ein unabhängiger Hüter des im Deutschen Reiche geltenden Rechtes sein und demselben in dem hier zu errichtenden Gebäude eine würdige Stätte bereiten.“ Die Urkunde wurde hierauf mit den übrigen Schriftstücken und einem vollständigen Satze deutscher Münzen in einer Metallkapsel verlöthet und in den Grundstein eingesetzt. Unter einer Ansprache überreichte der bayerische Bundesrathsbevollmächtigte, v. Lerchenfeld, die Kelle, der Vicepräsident des Reichstages, Dr. v. Buhl, den Hammer. Se. Majestät der Kaiser that drei Hammerschläge, indem er sprach: „Der Ehre des allmächtigen Gottes, dem Rechte und seinen allzeit getreuen Dienern.“ Ihm folgte König Albert, der folgendes sprach: „Gott zur Ehre, dem Reiche zum Ruhme, dem Rechte zum Schirm.“ Den beiden Majestäten schlossen sich die sämmtlichen Staatswürdenträger mit Hammerschlägen an. Gebet und eine kurze Predigt des Superintendent Pank, sowie ein vom Reichsgerichtspräsidenten Dr. v. Simson ausgebrachtes Hoch auf den Kaiser bildeten den Schluß der wahrhaft erhebenden Feier. An dieselbe schloß sich ein Frühstück und ein Konzert im „Neuen Gewandhaus“ an. Alle Theilnehmer der Feier haben gewiß die Ueberzeugung erlangt, einem hohen, weltgeschichtlichen Momente beigewohnt zu haben, einem Momente, bedeutsam für Leipzig, bedeutsam für das Sachsenland, bedeutsam für das ganze deutsche Kaiserreich!

Hermann Pilz.




Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Die Gartenlaube (1888). Leipzig: Ernst Keil, 1888, Seite 781. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Gartenlaube_(1888)_781.jpg&oldid=- (Version vom 24.3.2018)