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Verschiedene: Die Gartenlaube (1890)

Vielleicht könnte das Fest belebt und veredelt werden, wenn man sich entschließen würde, mit dem „Lauf“ eine dramatische Aufführung zu verbinden.

Ich meine, die Geschichte „vom treuen Barthle“ wäre ein dankbarer Stoff für ein Volksschauspiel!

Wer wagt sich daran? –

Schäfermarsch.

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Noch einmal die „Rettung Ertrinkender“.

Mit der Rettung Ertrinkender hat sich die „Gartenlaube“ vor etwas weniger als Jahresfrist (vergl. Jahrgang 1889, S. 621) befaßt. Wir haben damals das weitverbreitete und treffliche Büchlein, den „Leitfaden für Samariterschulen“ von Prof. Dr. Friedrich von Esmarch unsern Lesern empfohlen und diejenigen Rettungsverfahren erwähnt, die in demselben als die zweckmäßigsten angeführt werden. Die Veröffentlichung unseres Artikels hat einen unerwarteten Erfolg gehabt. Wir haben erfahren, daß diese Verfahren, welche wohl in den meisten Samariterschulen nach dem Leitfaden gelehrt werden, nicht die zweckmäßigsten sind. Der Stellvertreter des Oberkommandeurs vom Hamburger Retter-Corps, Herr Hans Müller, welcher lange Zeit als Schwimmlehrer beim Militär wirkte, eine Reihe von Jahren auf den Hamburgischen Staatsbadeanstalten zur Rettung Ertrinkender angestellt gewesen ist und der ohne jedes Hilfsmittel bereits etwa 200 Personen vom Tode des Ertrinkens gerettet, hat uns eine ganze Reihe beherzigenswerther Angaben gemacht, wie man in zweckmäßigster und sicherster Weise Ertrinkende retten soll. Indem wir im Interesse der Lehrer an den Samariterschulen mittheilen, daß Professor von Esmarch, welchem wir die Ausführungen des Herrn Müller vorgelegt haben, auf Grund derselben in der nächsten Auflage seines Leitfadens Aenderungen anbringen wird, müssen auch wir die Mittheilungen des genannten Sachverständigen dankbar anerkennen und erachten es als unsere Pflicht, dieselben zum allgemeinen Nutzen an dieser Stelle bekannt zu geben.

In dem früheren Artikel der „Gartenlaube“ ist der Rath gegeben worden, den Ertrinkenden beim Haupthaar zu fassen. Auch Herr Müller hat im Anfange seiner Thätigkeit mitunter versucht, diese Rettungsart anzuwenden, ließ aber, nachdem er das Unzweckmäßige derselben eingesehen hatte, sehr bald davon ab. Sie muß schon darum verpönt werden, weil der zu Rettende dabei beide Hände frei behält und den Retter erfassen kann, was ja gerade verhindert werden soll. Man muß den Ertrinkenden derart fassen, daß ihm der Gebrauch der Arme und Hände unmöglich gemacht wird. Auf die Frage: Wie führt man eine Rettung aus, welche für beide Betheiligte die größte Sicherheit bietet? – giebt unser Gewährsmann folgende Antwort:

„Da Schnelligkeit des Retters eine der wichtigsten Forderungen ist, so suche man, wenn es die örtlichen Verhältnisse gestatten, durch flachen Kopfsprung[1] der Unfallstelle möglichst schnell näher zu kommen, achte aber darauf, daß man nicht stromaufwärts zu schwimmen braucht, da dies unnöthig die Kräfte des Retters in Anspruch nimmt. Man laufe lieber erst am Ufer stromaufwärts über die Unfallstelle hinaus, so daß man beim Durchschwimmen des Stromes sich ohne Nachtheil etwas abwärts treiben lassen kann. Dem Ertrinkenden nähere man sich von der Rückseite, fasse mit der eigenen linken Hand unter dessen linkem Arm hindurch nach dem rechten Handgelenk und drücke den Ergriffenen an sich heran. Hierauf schwimme man auf dem Rücken dem Lande zu, wiederum den Fluß schräg durchquerend, damit man nicht gegen den Strom kämpfen muß. Den Geretteten drückt man während dieser ganzen Zeit an sich heran, wodurch vielerlei Vortheile sich ergeben: erstlich behält man die rechte Hand vollständig frei, kann dieselbe also beim Schwimmen mit benutzen; alsdann ragen nur die beiden Gesichtsflächen der Betheiligten aus dem Wasser, nicht aber der ganze Kopf des Geretteten, wie beim Erfassen der Haare. Beide Körper sind demnach beinahe vollständig im Wasser, werden also mehr von diesem getragen, so daß für den Retter lediglich die Arbeit der Fortbewegung bleibt. Ferner kann der Retter beim etwaigen ‚Wildwerden‘ des Geretteten von diesem nicht gefaßt werden, weil derselbe sich nicht umdrehen kann. Versucht er dies nach rechts, so ist ihm dies unmöglich, weil man sein rechtes Handgelenk festhält, will er sich nach links umdrehen, so drückt man einfach seine, des Geretteten, linke Schulter fester an die eigene.“

In unserem vorjährigen Artikel wurde auch der Gefahr gedacht, welche den Retter bedroht, wenn er von dem Ertrinkenden gefaßt wird, und behauptet, daß es Tollkühnheit sei, jemand zu ergreifen, der noch mit den Wellen kämpft, man solle warten, bis er ruhig werde. Hierzu bemerkt uns Herr Müller:

„Wenn dies Tollkühnheit ist, so hätte ich diese bei den meisten meiner Rettungen besessen. Die Erfahrung hat gelehrt, daß Ertrinkende, sobald sie mit den wilden Bewegungen aufhören, oft ganz plötzlich im Wasser verschwinden, und dann sind sie schwieriger wieder aufzufinden und zu retten. Weshalb soll man also zögern, wenn man sich die Rettung erleichtern kann?

Ein großer Theil der Ertrinkenden sinkt aber während des verzweiflungsvollen Kampfes im Wasser immer tiefer, und je mehr der Ertrinkende in die Tiefe geräth, desto heftiger werden die Bewegungen. Soll man nun hier auch warten, bis er ruhig wird? Es dürfte dann manchmal schon zu spät sein! Also ein Ertrinkender wird erfaßt, sobald man ihn erreicht. Gelingt es nicht sofort, ihn richtig zu fassen, so läßt man ihn los und faßt ihn aufs neue.

Man wird mir wohl erwidern wollen, daß man einen Ertrinkenden doch nicht loslassen könne, wenn man von ihm festgehalten wird. Aber trotzdem kann man dies. Die meisten Menschen sind der Meinung, daß beide verloren sind, wenn der Retter vom Ertrinkenden ‚gefaßt‘ wird. Dies ist jedoch noch lange nicht der Fall, wenn Ruhe und Besonnenheit auf seiten des Retters vorhanden sind. Man benutze einfach die feststehende Thatsache, daß jeder Ertrinkende nach oben strebt und sofort fühlt, wenn es nach unten geht. Also, man schwimme nach unten und – der Ertrinkende läßt ganz bestimmt los. Auf diese Weise habe ich mich schon häufig von einem Ertrinkenden losgemacht, wenn ich so ‚tollkühn‘ gewesen war, ihn zu fassen, ehe er besinnungslos war. Die Versuche, den Ertrinkenden richtig zu fassen, wiederholt man nun so lange, bis es endlich gelingt, und dies geschieht sicher, wenn man Ausdauer besitzt.“

Nach dieser Art zu verfahren ist es auch möglich, zwei Personen zugleich zu retten, vorausgesetzt, daß sie „ruhig“ sind, indem man die zweite Person mit dem freien rechten Arm ergreift, dann allerdings auch ohne Mitbenutzung beider Arme zu schwimmen gezwungen ist. Ueber einen solchen Fall einer Doppelrettung theilt uns unser Gewährsmann folgendes mit:

„Ein Schwimmer wollte einem in Gefahr befindlichen Nichtschwimmer Hilfe leisten, wurde aber von demselben ‚gefaßt‘ und konnte nun nichts ausrichten. Beide kämpften im Wasser, der eine, um sich frei zu machen, der andere, um sich festzuhalten. Ich sprang ins Wasser, schwamm zu ihnen, hob die mittlerweile etwa zwei Fuß gesunkenen Kämpfer an die Oberfläche, vermochte jedoch nicht, sie zu trennen. Hierauf faßte ich den Schwimmer bei den Haaren, zog ihn daran unter Wasser, worauf er von dem Nichtschwimmer und dann auch von mir losgelassen wurde und

  1. Flach ist derjenige Kopfsprung, bei welchem der Körper schräg ins Wasser hinein nur einige Fuß tief unter die Oberfläche kommt und durch die Kraft des Sprunges selbst wieder an die Oberfläche gelangt und auch noch vorwärts getrieben wird.
Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Die Gartenlaube (1890). Leipzig: Ernst Keil, 1890, Seite 563. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Gartenlaube_(1890)_563.jpg&oldid=- (Version vom 14.9.2022)