Seite:Die Philosophen aus dem Uranus.djvu/21

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machen sich’s zum Geschäfte, allen Muthwillen und alle Grausamkeiten, wozu die rohe Jugend am meisten aufgelegt ist, an uns auszuüben. Die Geseze, die uns vorgeschrieben sind, geben unsern Vorgesezten Schuz, bei allen Mißhandlungen, die sie sich gegen uns erlauben, und sagen ausdrüklich, daß wir uns erst dann über sie beschwehren dürfen, wenn wir das Unrecht, das sie uns zufügen wollen, schon erlitten haben. Bei dem geringsten Exzesse werden wir blutrünstig geschlagen, oder gar mit Ruthen auf den blosen Rücken gehauen, bis Haut und Fleisch auf die Erde fallen. Nur mit äuserster Mühe wirken wir die Erlaubniß aus, nach dem Rufe der Natur uns zu verheuraten, und haben wir sie erhalten, so bereiten wir uns gewöhnlich ein noch gröser Unrecht, und unsre Weiber und Töchter werden unsern Vorgesezten preis. – Doch – lassen Sie mich aufhören, meine Herrn! ich hab’ Ihnen genug gesagt, zum Beweise meiner Behauptung, daß in unserm State, kein Stand ärmer,

Empfohlene Zitierweise:
Johann Gottfried Pahl: Die Philosophen aus dem Uranus. [Andrä], Konstantinopel [i.e. Leipzig] 1796, Seite 21. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Philosophen_aus_dem_Uranus.djvu/21&oldid=- (Version vom 31.7.2018)