Seite:Dorffs Ordnung der unterthonen zue Lehrberg.pdf/21

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
43.

Die Hürten sollen in kein Espan[1] schlag treiben ohne Erlaubtnus einer ganzen gemeindt oder mehrer theils derselben, er seie wie alt er wolle. bei straff 3. Pfund.


44.

Der Schefer soll nicht vber Teichweg[2] treiben bei 3 Pfund.


45.

Niemandt soll in 2. Jahren in den schlegen[3] grasen bei 3. Pfund.


46.

Item Niemandt soll vischen, dann allein am Donnerstag[4] nach Mittag vnnd am


    [196] Doch die richtige Forst-Cultur ist in Teutschland viel jünger, als diese Dorfs-Ordnung, und in diesen Gegenden jetzt noch nicht auf natürliche Grundsätze gebauet.

  1. Was Espanschläge sind, bekenne ich, nicht zu wissen, wenn es nicht Schläge von Aspenbäumen sind, die in Franken auch Espen heissen.
  2. Auch hievon kann ich keine Ursache angeben. Wer uns über diese beyden Stücke belehren will, wird uns einen Dienst leisten.
  3. Diese Zeit ist, nach Verschiedenheit der Jahrgänge, noch zu kurz. Ich vermuthe, daß das jetzige unnatürliche Nachpflanzen der Waldungen, da das Erdreich einen drittels Schuh tief umgehacket und nun der Saamen eingestreuet wird, welches mehr dem Gras, als dem Holzwuchs günstig und beförderlich ist, dazumahl noch nicht üblich gewesen sey.
  4. Da Lehrberg schon seit 1533 evangelische Religion