Seite:Dorffs Ordnung der unterthonen zue Lehrberg.pdf/23

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48.

Welcher Junge Hecht, Karpffen oder Ruppen fehet, die das mas nicht haben, der soll Sie wieder in den Bach werfen bei 3. Pfund vnd ein ieder der vischen will, der soll das meß bei den Vierern nehmen,


49.

Niemandt soll bei der nacht vischen bei 3. Pfund.


50.

Wer Reusser oder Krebskerb legen will, der soll sie allein im Donnerstag zu nacht legen vnnd nit mehr den 16. Krebskerb und 3. Reussen bei 3. Pfund.


51.

Welche Krebs zu klein seindt, die soll man wider in den Bach werfen bei 3. Pfund


52.

Niemandt soll krebsen mit den Henden bei 3. Pfund.


53.

Es soll niemandt in Bächen schöpfen[1] von fischens wegen bei 3. Pfund.


54.

Es sollen auch die Müller das Wasser Niemanden abschlagen[2] von Vischens wegen


  1. Das Wasser ausschöpfen, um alles zu haben, was darinnen ist.
  2. Ablaufen lassen.