Seite:Ehemahlige weibliche Tracht der Regentücher in Nürnberg.pdf/2

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dieses Überkleid zum Putz, und trug darunter die schönsten Kleider, man ging damit zur Visite, in die Kirche und an öffentliche Orte; man trug es aber auch zum Neglige, zog sich darunter schlecht an, und ging darin auf den Markt, um seine Bedürfnisse zu kaufen. Gewöhnlich war es ein grüner Zeug, mit Spitzen besetzt. Es hatte aber seine ursprüngliche Bestimmung eines Kleids zur Bedeckung wider Regen und Staub ganz verloren, indem man zur Trauer und zum Pomp weisse Regentücher von feiner Leinwand, mit theuren Spitzen besetzt, trug.

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 In den gedruckten Edicten des Raths vom vorigen Jahrhundert kommt ein innerhalb 40 Jahren sechsmahl wiederhohltes Verbot derselben bey hellem Wetter und Sonnenschein vor: es scheint aber hier, wie in ähnlichen Fällen, die Mode mehr gewirkt zu haben, als die Gesetze. Das erstemahl finde ich dergleichen Verbot vom 2 December 1649, welches den 21 Jan. 1655 schon wiederhohlt werden mußte. In diesen Mandaten wird als der Hauptgrund angegeben: weil unzüchtige Weibspersonen sich dadurch unkenntlich gemacht. Es hatten aber diese Gesetze keine Wirkung, indem nicht nur gemeine