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wieder in den Besitz ihrer Güter kamen, so bekamen sie doch ihr geplündertes Archiv nicht wieder.[1]

Mit Frankenberg sind von je her alle landesherrliche Rechte verbunden gewesen. Dahin gehört die hohe Gerichtbarkeit, wiewohl das Hochgericht auf der Markung des benachbarten Flecken Ippesheim stehet. Diese Jurisdiction erstreckt sich auch auf das Anspachische Pfarrdorf Bergtheim, und das ehemahlige Holzschuherische Gut Aspach. Die Herrschaft Frankenberg hat auch 6 Zollstätten und die hohe und niedere Jagd.

Weil die hohe Gerichtbarkeit und die Zölle ein unmittelbares Reichslehen sind, so hat sich Schwarzenberg bey Lebzeiten des Hrn. v. Hutten die Anwartschaft darauf geben lassen, und ist auch im Besitz. Die zu Frankenberg gehörige hohe Jurisdiction kann aber wohl nicht davon auf einen andern Ort verlegt werden, sondern der Besitzer des Castri sollte das Lehen empfangen. Jetzo gehört das vordere Frankenberg dem Obrist-Kammerherrn von Pöllnitz, dem es der Marggraf als ein heimgefallenes


  1. Sollte dieses Archiv noch existiren, so wäre es der Mühe wehrt, daß aus demselben die Geschichte des merkwürdigen Geschlechts der von Hutten bearbeitet würde.
Empfohlene Zitierweise:
Anonym: Frankenberg, ein Bergschloß in: Journal von und für Franken, Band 1. Raw, Nürnberg 1790, Seite 451. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Frankenberg,_ein_Bergschlo%C3%9F.pdf/5&oldid=- (Version vom 1.8.2018)