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Inzwischen hatte der Kurfürst auf Vermittelung des Bürgermeisters das Ausweisungsdekret zurückgenommen. Die Kinder sollten vorläufig in Leipzig bleiben dürfen. Im Herbst 1576 starben die beiden Töchter Vögelins an einer in Leipzig grassierenden Seuche; die überlebenden vier Söhne wollte niemand aufnehmen. Ein Unterkommen, das für sie in der Familie eines Handwerkers ausgemacht war, verbot der Bürgermeister „seiner eigenen Kinder wegen“. Da nahm sich Nickel Bock ihrer an; er brachte sie in seine eigene Wohnung, versorgte sie mit allem Nötigen und bestellte ihnen einen Lehrer. Bei all diesem Elend ruhten die Feindseligkeiten gegen Vögelin nicht. Jetzt trat der Bürgermeister Rauscher, der gern die wertvolle Druckerei für sich billig erwerben wollte, in den Vordergrund. Er hatte den Kurfürsten dafür zu interessieren gewußt, der geäußert haben sollte, er wolle die Druckerei nicht aus seinem Lande lassen und sie eher selbst kaufen. Rauscher hatte ihm zugesagt, seine Druckerthätigkeit mit einem Werke „In odium Calvinistarum“ zu beginnen. Auf Befehl des Kurfürsten ließ er im Oktober 1576 die Druckerei schätzen (auf 4000 Gulden) und Abdrucke aller Schriften, Leisten und Stöcke machen, damit nichts davon entfernt werden könnte. Diese Abdrucke sollten dem Kurfürsten als angeblichem Käufer zugeschickt werden. Zugleich verbot Rauscher, an Vögelin das Geringste zu schicken, bis die Sache mit der Druckerei entschieden |
Friedrich Kapp: Geschichte des Deutschen Buchhandels Band 1. Verlag des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler, Leipzig 1886, Seite 157. Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: http://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Geschichte_des_Dt_Buchhandels_1_02.djvu/093&oldid=1422559 (Version vom 20.01.2011)