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zu. Bedenkt man ferner, dass später eine allbekannte Gegnerschaft zwischen Weishaupt und Stattler entstand, begründet durch ihre verschiedenen theologischen Ansichten, so ist nicht recht einzusehen, wieso die im Jahre 1775 bewiesene freundschaftliche Gesinnung Weishaupts als Beweis der Unzuverlässigkeit seines Charakters heute noch angesehen werden kann. — Wir wollen hier einschalten, dass Stattler, gereizt durch die Gegnerschaft Weishaupts, nachdem die Verfolgung der Illuminaten in Bayern ausgebrochen war, als Entgelt eine bissige Broschüre anonym herausgab, betitelt: »Das Geheimnis der Bosheit des Stifters des Illuminatismus in Bayern, zur Warnung der Unvorsichtigen hell aufgedeckt von einem seiner alten Kenner und Freunde.«

Es ist bekannt, dass diese Schrift von Stattler herrührt. —

Einen besonderen Punkt haben wir nochmals zu berühren: nämlich die so oft hervorgehobene Undankbarkeit Weishaupts gegen Ickstatt, die seit einer Bemerkung Kluckhohns in seinem Werke »Der Freiherr von Ickstatt« wiederholt als Beweis angeführt wird. Weishaupt soll im Oktober 1774 Ickstatt einen eigennützigen und kindischen Menschen genannt und von seinem so berühmten Nepotismus in einem Briefe an Lori geschrieben haben. — Das Original dieses Briefes aufzufinden ist dem Schreiber dieses bisher noch nicht gelungen. Es ist nicht zu zweifeln, dass ein solcher Brief vorhanden ist, er wird jedoch nicht vom Archiv ausgeliefert; in dem Aktenfascikel der Reihe der Briefe an Lori befindet er sich nicht, wenigstens nicht mehr, es liegen daher unbekannte Gründe vor, diesen Brief nicht wie das übrige Material allgemein zugänglich zu machen. Auch scheint es, dass das Jahr 1774 nicht richtig ist, denn in diesem Jahre ist ein offenbarer Bruch zwischen beiden Männern nicht ersichtlich, wohl aber haben die Ereignisse des Jahres 1775 einen solchen bewirkt. Erstens der Fall Rohrmüller und weiter die nachfolgende Angelegenheit:

Im November 1775 war dem Kandidat beider Rechte, Ernst Christoph Henninger aus Württemberg das consilium abeundi von Ickstatt zugeteilt worden, infolgedessen schrieb dieser dem Universitäts-Justiz-Kollegium zu Ingolstadt, am 15. November 1775, dass dieses consilium abeundi ihn in den Augen der Leute zum Verbrecher mache und ihm die ganze Zeit seines Lebens schädlich sein müsse. Da er aber keines Verbrechens angeklagt, vielweniger darüber vernommen, am allerwenigsten aber

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Leopold Engel: Geschichte des Illuminaten-Ordens. Berlin: Hugo Bermühler Verlag, 1906, Seite 52. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Geschichte_des_Illuminaten-Ordens_(Engel)_052.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)