Seite:Geschichte eines sonderbaren Erbschaftsgesuchs bey einer Fränkischen Gerichtsstelle.pdf/10

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beweiset der neueste Versuch vom vorigen Jahre, da sie einen der ersten Geistlichen zu Salzburg mit ihrem vermeintlichen Anspruch zu einer nicht vorhandenen Erbschaft so zudringlich beunruhigten, bis er endlich den 25 Hornung 1790 hieher an einen Bekannten schrieb: „In der Stifts-Kirche zu B* zwischen der Sacristeythür und dem Bruderschaftsaltar soll ein gewisser Johann Aigner begraben liegen, ab intestato verstorben seyn, und ein ansehnliches Vermögen hinterlassen haben, das in B* für jene aufbehalten seyn soll, die sich mit gültigen Ansprüchen dazu legitimiren können; nun wären arme Leute zu Salzburg, und im K. K. Innviertel, welche die nöthigen gerichtlichen und pfarrlichen Zeugnisse beyschaffen könnten, wenn sie nur nicht Gefahr liefen, die unvermeidlichen Kosten umsonst aufzuwenden, und am Ende in ihrer Hoffnung getäuscht, ganz durchzufallen. Er bitte daher, ihm dießfalls einige Auskunft, oder wenigstens von der Inschrift des Johann Aignerischen Grab- und Leichensteines mitzutheilen.“

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In der gedachten Stifts-Kirche ist schlechterdings gar kein Grab, noch weniger ein Monument. Über der Sacristeythür