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zwar die Ämter Römhild, Lichtenberg und Brückenau (1548) an die Grafen von Mannsfeld, welche bald darauf (1555) diese Herrschaft den Herzogen zu Sachsen, Johann Friederich dem Mittlern, Johann Wilhelm, Johann Friederich dem jüngern, gegen Oldisleben und eine Zugabe von 50000 fl. käuflich überließen.[1] – Albrecht zu Schwarza folgte seinem Bruder im Jahr 1549 ebenfalls ohne Leibeserben in die Ewigkeit nach, und ob er gleich seine Lande dem ihm verschwägerten Hause Stollberg vermacht hatte, so nahmen dennoch die Grafen von Henneberg-Schleusingen, denen als nächsten Agnaten die Erbfolge zustand, von der erledigten Herrschaft Besitz, und überließen den Grafen von Stollberg weiter nichts als den Flecken Schwarza,[2] welcher diesem gräflichen Hause noch jetzt zugehöret.

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Die Ämter und Schlösser, die auf diese Art mit dem Hause Henneberg-Schleusingen vereiniget wurden, waren: Kühndorf, Hallenberg, die halbe Cent Benshausen, die Kellerey Behrungen und noch verschiedene einzelne Güter und Ortschaften. Das


  1. S. beyde Urk. in Gruners Gesch. Herz. Joh. Fried. des Mittl. zu Sachsen S. 209.
  2. Dipl. Gesch. des Hauses Henneb. Th. I. S. 724.