Seite:Grundriß einer historisch-geographischen Beschreibung der Grafschaft Henneberg.pdf/14

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Mühe wehrt ist, die Sache etwas genauer auseinander zu setzen.

Einem Kenner der Sächsischen Geschichte wird es allerdings sehr auffallend seyn, wenn er in der neuesten Ausgabe der Büschingischen Erdbeschreibung Th. III. B. 2. S. 556. von der Erbfolge des Hauses Sachsen in die Grafschaft Henneberg folgende Nachricht lieset:

„1554 haben die 3 Brüder Johann Friederich der Mittlere, Johann Wilhelm und Johann Friederich der jüngere Herzoge zu Sachsen – mit den Hennebergischen Fürsten Wilhelm und Georg Ernst eine Erbverbrüderung errichtet. Als der Hennebergische Mannsstamm 1583 mit Fürsten Georg Ernst ausgegangen, ist die eigentliche gefürstete Grafschaft oder die alte Herrschaft Henneberg an S. Coburg, und die Stadt und Herrschaft Schmalkalden völlig an das Haus Hessen gekommen. – Von der S. Coburgischen Linie ist das vorhin genannte Land bald abgekommen und vom Kurhause Sachsen und den Herzogen zu S. Altenburg und Weimar gemeinschaftlich besessen worden.“

In dieser Angabe liegt viel unrichtiges, und man sollte fast glauben, daß der Herr