Seite:Grundriß einer historisch-geographischen Beschreibung der Grafschaft Henneberg.pdf/15

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Verfasser, als er sie niedergeschrieben, von allen bekannten Hülfsquellen der Sächs. Geschichte entblößt gewesen seyn müsse. Denn im Jahr 1554, wo die gedachte Hennebergische Erbverbrüderung zu Stande kam, existirte gar keine S. Coburgische Linie, sondern erst im Jahr 1572 treten des unglücklichen Johann Friedrichs des Mittlern hinterlassene Söhne, Johann Casimir und Johann Ernst, welche mit ihrem Onkel, Johann Wilhelm zu S. Weimar getheilt hatten,[1] als Herzoge zu S. Coburg in der Geschichte auf. Hieraus widerleget sich nun die fernere Erzählung des Herrn Büschings „als ob nämlich die Grafschaft Henneberg von der S. Coburgischen Linie bald wieder abgekommen“ von selbst, weil selbige von denjenigen Landen, welche dem Grafen von Henneberg-Schleusingen zuständig gewesen, niemals etwas besessen hatte.

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Den Lesern, welchen es um Wahrheit und historische Genauigkeit zu thun ist, wollen wir den eigentlichen Gang der Hennebergischen Erbfolge-Geschichte in gedrängter Kürze vor Augen legen, und dabey die gedruckten und ungedruckten Quellen anführen, aus welchen wir unsere Nachrichten geschöpfet


  1. Müllers S. Annal. S. 161.