Seite:Grundriß einer historisch-geographischen Beschreibung der Grafschaft Henneberg.pdf/24

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so kam doch selbige, weil inzwischen die Herzoge von Sachsen-Weimar von dem unregelmäßigen Verfahren des Kurfürsten nähere Kundschaft erlangt hatten, nicht zu Stande. Allein man weiß, wie oft Macht und Staatsabsichten die Rechte der Mindermächtigen unterdrücken, und das bekannte Sprichwort: La raison du plus fort est toujours la meilleure, mochte auch wohl hier seine Anwendung finden, indem die fürstlichen Häuser Sachsen Ernestinischer Linie, bey dem bekannten Übergewicht des Kurhauses sich gefallen lassen mußten, ihren gerechtesten Widersprüchen gegen dessen Erbfolge in Henneberg zu entsagen, und demselben 5/12 Theile davon einzuräumen. Nach diesem Principio erfolgte nun endlich im Jahr 1660 die Hauptvertheilung der Henneberg-Schleusingischen Lande und zwar in der Maaße, daß

1) Herzog Moritz zu Sachsen Naumburg, dem sein Vater, Kurfürst Johann Georg, seinen Antheil an Henneberg (1659) vermacht hatte, folgende Länderstücke zu seinem Antheil bekam, als: Amt und Stadt Schleusingen nebst dem Kloster Veßra, Amt Suhla, Amt und Schloß Kühndorf mit dem Kloster Rora und das Amt Benshausen. Von den übrigen 7/12 Theilen erhielte