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2) Herzog Friederich Wilhelm zu Altenburg zu /12. Theile die Ämter Meiningen, Themar und Maßfeld, ingleichen die Kellerey Berungen, den Hof zu Milz und das Kammergut Henneberg. Dahingegen

3) den beyden Herzogen Wilhelmen zu Sachsen Weimar und Ernsten zu Sachsen-Gotha die Ämter Ilmenau, Wasungen, Sand, Kaltennordheim und Frauenbreitungen, ebenfalls zu /12. Theile überlassen wurden.[1]

Beyde Herren Brüder theilten bald darauf 1661 ihren Hennebergischen Antheil dergestalt, daß Sachsen Weimar die Ämter Ilmenau und Kaltennordheim, – S. Gotha aber die Ämter Frauenbreitungen, Wasungen und Sand bekam.[2] Als in der Folge der S. Altenburgische Stamm im Jahr 1672 ausstarb, fielen dessen Lande, mithin auch der Antheil an Henneberg an S. Gotha, in welchem Fürstl. Hause aber bald nachher (1680 und 1681) eine abermahlige Unterabtheilung vorging, wodurch die Hennebergischen Lande an einige von den gestifteten Nebenlinien übergingen. So bekam Herzog Heinrich


  1. Müllers Sächs. Annal. S. 441.
  2. Dipl. in Reinhards Beytr. Th. II. S. 126.