wegen Gotha dergestalt Antheil haben, daß jeder Theilnehmer die Stimme 4 Jahr lang führet. Doch ist Hildburghausen zu dieser Theilnehmung noch nicht gelanget.“ Diese Nachricht ist sehr unbestimmt, und bedarf einer nähern Auseinandersetzung. Es hat zwar seinen guten Grund, daß von dem gesammten Hause Sachsen, wegen der Grafschaft Henneberg, auf dem Reichstag eine Stimme geführet wird, selbige auch, vermöge eines im Jahr 1706 errichteten Recesses, von 4 Jahren zu 4 Jahren alterniret. Wie und auf was Art aber der Turnus unter den benannten Sächsischen Häusern abwechselt, bleibt nach der Büschingischen Angabe sehr räthselhaft, und es ist um so nothwendiger diesen Umstand zu erläutern, weil sogar die Lehrer des Sächsischen Staatsrechts in diesem Puncte verstoßen.[1] Bey der Hennebergischen Landestheilung
- ↑ Bey dem Chursächsischen Antheil an der Hennebergischen Reichstagsstimme, begehet Herr von Römer in seinem 1787 herausgegebenen Staatsrechte des Churfürstenthums Sachsen Th. 1 S. 288 §. 3 einen offenbaren Irthum, wenn er behauptet, daß der Kurfürst 1 Jahr und seine Mitbesitzer 4 Jahre lang das Hennebergische Reichs-Votum führen. Der Alternations-Receß vom Jahr 1706, welchen ein Lehrer des S. Staatsrechts billig hätte kennen
Anonym: Grundriß einer historisch-geographischen Beschreibung der Grafschaft Henneberg, als eine Berichtigung der, in den allgemeinen Erdbeschreibungen, von diesem Lande befindlichen fehlerhaften Nachrichten in: Journal von und für Franken, Band 1. Raw, Nürnberg 1790, Seite 517. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Grundri%C3%9F_einer_historisch-geographischen_Beschreibung_der_Grafschaft_Henneberg.pdf/29&oldid=- (Version vom 1.8.2018)