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Joseph Kropatschek: Handbuch aller unter der Regierung des Kaisers Joseph des II. für die K.K. Erbländer ergangenen Verordnungen und Gesetze in einer Sistematischen Verbindung

vom 24. März 1781. vorzüglich mit ordnungsmässiger Verhaltung bei Kapiteln und Versammlungen pflichtmässig erfüllet werden: die Anzeigen über die mit dem Ordensgeneralen ratione Nexus sublati nur von einigen Ordensobern gepflogene Korrespondenz sind zwar bisher ohne allen Bedenken gewesen, doch hat die Landesstelle sorgfältig bedacht zu sein, bei einem gegründeten Zweifel einen ferneren allenfalls heimlichen Briefwechsel mit allen auswärtigen Ordensoberen ohne Ausnahme auf den Grund zu sehen.

Nach diesen Grundsätzen ist weiters nothwendig, bei den Ordensgeistlichen in Ansehung ihrer Provinz- und Kongregazionseintheilung oder der für sich allein unter der Leitung des Diözesanbischofes bestehenden Klöstern und Häusern eine klare Uibersicht nach dem Beispiel der Diöszesanbezirke zu haben. Um diesen Endzweck zu erreichen, hat die Landesstelle eine deutliche Tabelle mit nachfolgenden Kolumnen nach zu Stande gebrachter Eintheilung zu verfertigen, und einzusenden, als nemlich:

 1. Der Name der Provinz, oder Kongregazion.

 2. Zahl und Name der darunter gehörigen Ordenshäuser mit der Zahl der in iedem befindlichen Personen.
Empfohlene Zitierweise:
Joseph Kropatschek: Handbuch aller unter der Regierung des Kaisers Joseph des II. für die K.K. Erbländer ergangenen Verordnungen und Gesetze in einer Sistematischen Verbindung. Johann Georg Moesle, Wien 1785, Seite 208. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Handbuch_aller_unter_Joseph_II_ergangenen_Verordnungen_und_Gesetze_Bd_2.pdf/214&oldid=- (Version vom 1.8.2018)