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158 III. Absch. Vom obersten Grunds. synthet Urth. 159

nach welchem alles, (was uns nur als Gegenstand vorkommen kan) nothwendig unter Regeln stehet, weil, ohne solche, den Erscheinungen niemals Erkentniß eines ihnen correspondirenden Gegenstandes zukommen könte. Selbst Naturgesetze, wenn sie als Grundsätze des empirischen Verstandesgebrauchs betrachtet werden, führen zugleich einen Ausdruck der Nothwendigkeit, mithin wenigstens die Vermuthung einer Bestimmung aus Gründen, die a priori, und vor aller Erfahrung gültig seyn, bey sich. Aber ohne Unterschied stehen alle Gesetze der Natur unter höheren Grundsätzen des Verstandes, indem sie diese nur auf besondere Fälle der Erscheinung anwenden. Diese allein geben also den Begriff, der die Bedingung und gleichsam den Exponenten zu einer Regel überhaupt enthält, Erfahrung aber giebt den Fall, der unter der Regel steht.

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 Daß man blos empir. Grundsätze vor Grundsätze des reinen Verstandes, oder auch umgekehrt ansehe, deshalb kan wol eigentlich keine Gefahr seyn; denn die Nothwendigkeit nach Begriffen, welche die leztere auszeichnet, und deren Mangel in iedem empirischen Satze, so allgemein er auch gelten mag, leicht wahrgenommen wird, kan diese Verwechselung leicht verhüten. Es giebt aber reine Grundsätze a priori, die ich gleichwol doch nicht dem reinen Verstande eigenthümlich beymessen möchte, darum, weil sie nicht aus reinen Begriffen, sondern aus reinen Anschauungen (obgleich vermittelst des Verstandes) gezogen sind; Verstand

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Immanuel Kant: Critik der reinen Vernunft (1781). Johann Friedrich Hartknoch, Riga 1781, Seite 159. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Kant_Critik_der_reinen_Vernunft_159.png&oldid=- (Version vom 18.8.2016)