Seite:Kurze Topographie und Geschichte der Kreis-Stadt Rothenburg.djvu/45

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worin man sich beschwerte, daß er den Bürgern nicht wie zuvor erlauben wolle, von andern Orten Salz einzuführen, sondern bei 10 Thaler Strafe befohlen habe, solches bei ihm allein zu nehmen. Ingleichen, daß er ihnen befohlen habe, seinen Reitknecht in ihren Gerichten in Fesseln zu legen, wozu sie sich nicht verstehen können. Er bekam hierauf am 28. April einen Amtsbefehl, sich zu verantworten. Dies that er, und gab zugleich viel Beschwerde über die Bürger ein, worin ihnen Ungehorsam, Verweigerung der schuldigen Dienste, Entziehung des Respekts und der Intraben, und mehre große Laster nachgesagt wurden. Der Amtshauptmann setzte den 23. Juni zu einem Vergleichstermine an; allein der Freiherr wartete den Termin nicht ab. Nun fing er an, die Stadt wegen des Vierschanks zu beunruhigen; er legte, wie sie klagen, in Tormersdorf einen Bierschank an, und nahm der Bürgerschaft das Gesinde außer der Zeit aus dem Dienste. Daher gaben die Bürger unter dem 5. Juli eine neue Klage gegen ihn ein, worin sie sich auf frühere Vergleiche von 1605 und 1660 berufen, und in ihrer Braugerechtigkeit geschützt zu werden verlangen. Der amtshauptmann befahl dem von Nostitz, daß er den Bürgern ihre Gerechtigkeit lassen sollte, aber er kehrte sich nicht dran, worüber die Bürgerschaft, und besonders der Bürgermeister Tobias Baccan so aufgebracht wurden, daß sie sehr harte Reden gegen ihn ausstießen, weswegen er selbst unterm 10. Juli klagte. Am 19. Juli reichten die Bürger eine neue Beschwerde ein, daß er ihnen das Brauhaus zuschließe, und sie nicht wolle brauen lassen. Nun berichtete der Amtshauptmann an den Churfürsten. Der Bescheid war: Beide Theile sollten sich friedlich verhalten;

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